101 AC BPflV bis 31.12.2012 Anlage 1 – Anhang 2/3 22) (aufgehoben) 23) (aufgehoben) 24) (aufgehoben) 25) (aufgehoben) 26) Vor- und nachstationäre Behandlung; bei Erlösabzug: 30 % von K5, Nr. 2. 27) (aufgehoben) 28)  Kostenausgliederung für Ein- und Zweitbettzimmer: (Betrag nach laufender Nr. 18) x (BT für Unterkunft) x (entsprechender Vomhundertsatz nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nr. 7 BPflV). 29)  Vollständige Zuordnung der anteiligen Ausgleiche und Zuschläge von K5, Nr. 20 entsprechend der Budgetanteile des Basis- pflegesatzes und der Abteilungspflegesätze. Dabei bleibt der Intensivpflegesatz unberücksichtigt; vgl. Fußnote 42. Im Falle der Kostenausgliederung ist bei der Ermittlung des Basispflegesatzes der auf ihn entfallende Betrag wie folgt zu gewichten: Euro x (BT + Belegungstage) : BT. 30) Bei der Ermittlung der Zahl der Tage für den Divisor sind die Berechnungstage für teilstationäre Pflegesätze abzuziehen. 31) Anteilige Beträge von K1 bis K3, Spalte 4 oder 5. 32)  Beim Ärztlichen Dienst ist nur das Personal des Stationsdienstes, nicht aber das in den medizinischen Institutionen tätige Personal, auszuweisen (vgl. Fußnote 18). 33) Anteilige Beträge von K1 bis K3, Nr. 25, Spalte 3. 34) Vor- und nachstationäre Behandlung bei Erlösabzug: 70 % von K5, Nr. 2. 35) (aufgehoben) 36)  Ermittlung des vollstationären Abteilungspflegesatzes ohne Ausgleiche und Zuschläge: (laufende Nr. 21 von K7 abzüglich Nr. 23 von K7) : Nr. 25 von K7. 37) (aufgehoben) 38) (aufgehoben) 39) (aufgehoben) 40) (aufgehoben) 41) (aufgehoben) 42) (aufgehoben) Anhang 3 zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung Gesonderter Ausweis für ausländische Patienten nach § 3 Abs. 4 Die Leistungen des Krankenhauses und seiner Abteilungen für ausländische Patienten nach § 3 Abs. 4 sind in gesonderten Ab- schnitten “L 1” und “L 3” auszuweisen, begrenzt auf folgende Inhalte: - lfd. Nr. 4 BT mit tagesgleichen Pflegesätzen4) , - lfd. Nr. 13 Vollstationäre Fälle mit tagesgleichen Pflegesätzen11), - lfd. Nr. 18 Teilstationäre Fälle mit tagesgleichen Pflegesätzen11a),