103 AC BPflV bis 31.12.2012 Anlage 2 – Anhang Z1 *) Anlagegüter mit einem Wert unter 10 226 Euro können zusammengefaßt werden. Ergänzende Angaben auf besonderem Blatt. Pauschale Beträge nach § 8 Abs. 2 sind entsprechend einzusetzen. **) Abzüglich Restbuchwert ***) Vom Krankenhaus für die Verhandlung nicht vorzulegen. Die Spalte „Vereinbarung“ für den Pflegesatzzeitraum ist Grundlage für den Krankenhausvergleich nach § 5 BPflV. Die für die Pflegesatzvereinbarung wesentlichen Ergebnisse sind von den Vertragsparteien gemeinsam festzulegen; das Krankenhaus nimmt eine weitere sachgerechte Untergliederung vor. Krankenhaus: Seite: Datum: Z Ergänzende Kalkulationsaufstellung für nicht oder teilweise geförderte Krankenhäuser Z 1 Abschreibungen auf Anlagegüter *) Anlagegüter mit einer An- Steuerrechtlich Ab- Abschreibung lfd. Nutzungsdauer von mehr als schaf- zulässiger Wert schrei- Vereinbarung für Pflegesatzzeitraum 3 Jahren fungs- (§ 8 Abs. 1) bungs- den lfd. Pflege- Nr. (Abgelaufenes Geschäftsjahr) jahr satz satzzeitraum Forderung Vereinbarung ***) 1 2 3 4 5 6 7 Abschreibung insgesamt ./. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern **) ./. Abschreibungen § 8 Abs. 4 Z 1 Berücksichtigungsfähige Abschreibungen insgesamt