130 Psych-PV – Anlage 1 Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1) Psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene Inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte 1. Allgemeine Psychiatrie Behandlungsbereiche Kranke Behandlungsziele Behandlungsmittel A1 Regelbehandlung Akut psychisch Kranke Erkennen und Heilen, psychische und soziale Stabilisierung Diagnostik, Psychophar- makotherapie, Psychothe- rapie, Soziotherapie 1) , Ergotherapie A2 Intensivbehandlung Psychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet Erkennen und Heilen, Risiko- abschätzung, Krisen- bewältigung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Diagnostik, Erst- und Not- fallbehandlung, einzelbe- zogene Intensivbehandlung einschließlich Psycho- pharmakatherapie A3 Rehabilitative Behandlung Für die rehabilitative Be- handlung ausreichend stabilisierte Kranke mit psychischen und sozialen Krankheitsfolgen Bessern, Lindern der Krankheitsfolgen - mit diesen leben lernen, Enthospitalisierung, Wiedereingliederung Mehrdimensionale rehabilitative Behandlung; Psychotherapie zur Bewältigung der Krankheitsfolgen, Soziotherapie, Ergotherapie A4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfach- kranker Psychisch Kranke mit an- haltend akuten Symptomen und/oder erheblichen psychischen und sozialen Krankheitsfolgen Bessern, Lindern, Verhüten von Verschlimmerung, Stabilisierung als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen Medizinische Grundversorgung mit hohem ärztlichen und pflegerischen Aufwand, mehrdimensionale Einzelbehandlung, Gestaltung des therapeutischen Milieus in Kleingruppen A5 Psychotherapie Kranke mit schweren Neu- rosen oder Persönlich- keitsstörungen, die stationär psychotherapeutisch behandelt werden müssen Erkennen und Heilen, Kri- senbewältigung, Befähigung zur ambulanten psycho- therapeutischen Behandlung Komplexe psychothera- peutische Behandlung A6 Tagesklinische Behandlung 2) Psychisch Kranke, nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftig Erkennen und Heilen, psy- chische und soziale Stabi- lisierung, Wiedereingliederung, Krisenbewältigung Diagnostik, Psychophar- makotherapie, Psychothe- rapie, Soziotherapie, Ergo- therapie 1) Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle handlungsorientierten Einflußnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden. 2) Integrierte tages- oder nachtklinische Behandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält einen teil­ stationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.