FPV 2019 390 nach § 6 Abs. 1 KHEntgG sowie tagesbezogener teilstationärer Fallpauschalen vergüteten Behand- lung ein Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers ein, sind die Kosten der einzelnen Belegungstage mit dem Kostenträger abzurechnen, der am Tag der Leistungserbringung leistungspflichtig ist. § 10 Laufzeit der Entgelte (1) 1 Die Fallpauschalen nach Anlage 1 und die Zusatzentgelte nach Anlage 2 bzw. 5 sind abzu- rechnen für Patientinnen oder Patienten, die ab dem 1. Januar 2019 in das Krankenhaus aufge- nommen werden. 2 Können die Fallpauschalen noch nicht mit der für das Jahr 2019 vereinbarten oder festgesetzten Höhe des Landesbasisfallwerts ge- wichtet werden, sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KHEntgG mit der bisher geltenden Höhe des Landesbasisfallwerts zu gewichten und in der sich ergebenden Entgelthöhe abzurechnen. (2) 1 Bis zum Beginn der Laufzeit der nach § 6 Abs. 1 KHEntgG zu vereinbarenden Entgelte für teilstationäre Leistungen, die nicht in Anlage 3b auf- geführt sind und im Jahr 2019 nicht mit DRG-Fall- pauschalen abgerechnet werden können, werden die für diese Leistungen bisher nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbarten Entgelte weiter abgerechnet. Abschnitt 4: Geltungsdauer, Inkrafttreten § 11 Geltungsdauer 1 Die Vorschriften der Abschnitte 1 bis 3 gelten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. 2 Können die Entgeltkataloge 2020 erst nach dem 1. Januar 2020 angewendet werden, sind nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 und 2 KHEntgG die Leistungen weiter- hin nach den Anlagen 1 bis 6 dieser Vereinbarung abzurechnen. 3 Solange noch keine neuen Abrech- nungsregeln vereinbart oder in Kraft getreten sind, gelten die Abrechnungsbestimmungen nach dieser Vereinbarung weiter. § 12 Inkrafttreten 1 Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Anlagen Anlage 1 Fallpauschalen-Katalog gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Teil a Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen Teil b Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen Teil c Bewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung Teil d Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Me- dian-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilung Teil e Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Medi- an-Fallzahl bei Versorgung durch Bele- gabteilung Anlage 2 Zusatzentgelte-Katalog (Liste) gem. § 5 Abs. 1 Anlage 3a Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Anlage 3b  Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Anlage 4 Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Liste) gem. § 5 Abs. 2 Anlage 5 Zusatzentgelte-Katalog (Definition und differenzierte Beträge) gem. § 5 Abs. 1 Anlage 6 Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG gem. § 5 Abs. 2 Anlage 7 Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG gem. § 5 Abs. 2 (Blutgerin- nungsstörungen)