2 Vorwort Das Leistungsgeschehen im Krankenhausbereich wird durch zahlreiche gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie durch eine Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen zwischen Krankenhäu- sern und Krankenkassen sowie deren Verbänden geprägt. Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomati- sche Leistungen (PsychVVG), das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sowie die Pflegepersonalun- tergrenzen-Verordnung (PpUG) haben den Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene zahlreiche Aufgaben aufgetragen, die es abzuarbeiten galt bzw. deren Abarbeitung noch aussteht. Im Jahr 2018 und zu Beginn des Jahres 2019 wurden auf Bundesebene erneut zahlreiche Vereinbarun- gen geschlossen, welche nunmehr Inhalt der 25. Auflage von „Das Recht im Krankenhaus“ für das Jahr 2019 sind. Es handelt sich in diesem Zusammenhang u. a. um die PpUG-Nachweis-Vereinbarung, die PpUG-Sanktions-Vereinbarung, die Notfallstufenvergütungsvereinbarung, die Pflegepersonalkostenab- grenzungsvereinbarung sowie um die Psych-KH-Vergleichs-Vereinbarung. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile abgeschlossenen Vereinbarungen auf Bundesebene hat sich der BKK Landesverband Süd dazu entschlossen, erstmals in der 25. Auflage von „Das Recht im Krankenhaus“ ausgewählte Beschlüsse, Richtlinien und Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einem eigenständigen Kapitel (Kapitel IV) zuzuordnen. Ergänzt werden die Bundesgesetze und -verordnungen sowie die Bundesvereinbarungen durch die ent- sprechenden baden-württembergischen Landesgesetze und -regelungen, wie z. B. das Landeskranken- hausgesetz (LKG), das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das Landesgesundheitsgesetz (LGG), die Schiedsstellenverordnungen (Krankenhaus und Rehabilitation) und die aktuellen Verträge in Baden-Württemberg. Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Verträge werden häufig zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft gesetzt. „Das Recht im Krankenhaus“ fasst die Gesetzes-, Verordnungs-, Beschluss- und Vertrags- texte nunmehr in der aktualisierten 25. Auflage mit Stand 1. April 2019 zusammen. Damit stellt der BKK Landesverband Süd den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betrieblichen Krankenversicherung und seinen Partnern im Gesundheitswesen wiederum ein wertvolles Hilfsmittel zu den Rechts- und Vertrags- beziehungen im Krankenhausbereich zur Verfügung. Die 25. Auflage von „Das Recht im Krankenhaus“ für das Jahr 2019 steht auf der Internetseite des BKK Landesverbandes Süd unter folgendem Link zum kostenlosen Download bereit: https://www.bkk-sued.de/fuer-partner-im-gesundheitswesen/krankenhaeuser/ das-recht-im-krankenhaus.html Hintergrund zum BKK Landesverband Süd: Der BKK Landesverband Süd ist die Dachorganisation der Betriebskrankenkassen im Bereich der Länder Baden-Württemberg und Hessen. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen der Betrieblichen Krankenversicherung (BKK) in Vertragsverhandlungen sowie in gesundheitspolitischen und übergeordneten Belangen. Insgesamt sind in Baden-Württemberg und Hessen 2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder bei Betriebskrankenkassen versichert. Kornwestheim, im April 2019 25. Auflage