FDA-Anpassungsvereinbarung 407 CE Vereinbarung zur Anpassung der Anlage der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, e. V., Köln gemeinsam sowie der  Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin Präambel Die in der Anlage zu der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausent- geltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressions­ abschlags vom 23.09.2016 genannten DRG-Fallpauschalen sind gemäß § 1 Satz 4 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags bei einem diese DRG-Fallpauschalen betreffenden Umbau des Fallpauschalenkatalogs entsprechend anzupas- sen. Demgemäß werden die DRG-Fallpauschalen für das Jahr 2019 auf Basis des G-DRG-Kataloges 2019 angepasst. Artikel 1 Die Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags vom 23.09.2016, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 16.10.2017, wird für das Jahr 2019 wie folgt neu gefasst: Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fix- kostendegressionsabschlags: