466 PpUG-Nachweis-Vereinbarung – Anlage 1 Fallbeispiel: •  pflegesensitiver Bereich an einem Kranken- hausstandort: Geriatrie, Station 1 a •  geltende Pflegepersonaluntergrenze: - -  Tagschicht: „1 : 10“ gemäß § 6 Absatz 1 PpUGV - -  maximaler Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Tagschicht (gemäß § 6 Abs. 2 PpUGV): 20% - -  Dieser maximale Anteil von Pflegehilfskräf- ten an der Gesamtzahl der Pflegekräfte ent- spricht der Vorgabe, dass zur Erfüllung der entsprechenden Pflegepersonal­ untergrenze mindestens 80% der Gesamtzahl der Pfle- gekräfte Pflegefachkräfte sein müssen (100% - 20% = 80%). •  Betreffender Monat Mai 2019 Berechnung: 1. PpUG-Verhältnis: In einem ersten Schritt wird das Verhältnis aus Pflegepersonalausstat­ tung und Patientenbe- legung ermittelt, das sich aus der geltenden Pflegepersonalunter­ grenze gemäß § 6 Abs. 1 PpUGV ergibt. - -  Dafür wird der Quotient aus einer Pflegekraft und der gemäß § 6 Abs. 1 PpUGV maximalen Anzahl zu versorgender Patienten ermittelt. - -  In diesem Fallbeispiel entspricht die Pflegeper- sonaluntergrenze „1 : 1 0“ dem folgenden Wert der Quotienten: 1 / 1 0 = 0,1 - -  Das PpUG-Verhältnis aus Pflegepersonalaus- stattung und Patientenbelegung entspricht in diesem Fallbeispiel also dem Wert 0,1. 2. Fristgerechte Meldung des Krankenhauses für die betreffende Station: In einem zweiten Schritt werden die fristgerechten Meldungen des Krankenhauses für die betreffende Station und Art der Schicht in dem pflegesensitiven Bereich des Krankenhausstandortes betrachtet. - -  Die fristgerechte Meldung des Krankenhauses für die Station 1 a des pflegesensitiven Be- reiches Geriatrie an einem Krankenhausstand- ort an das lnEK gemäß § 3 PpUG­ Nachweis- Vereinbarung umfasst die folgenden Angaben: - -  durchschnittliche Pflegepersonalausstat- tung im Monat Mai 2019 für die Tag­ schicht: 2 Pflegefachkräfte und 2 Pflegehilfskräfte - -  durchschnittliche Patientenbelegung im Monat Mai 2019 für die Tagschicht: 30 Pa- tienten 3. IST-Verhältnis: In einem dritten Schritt wird das tatsächliche Ver- hältnis aus der Anzahl zu berücksichtigender Pfle- gekräfte und der tatsächlichen Patientenbelegung (jeweils als mo­ natliche Durchschnittswerte gemäß § 3 PpUG-Nachweis-Vereinbarung) ermittelt: - -  Ausgangsbasis für die Ermittlung des in ei- ner Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort bestehen- den Ist-Verhältnisses ist die Anzahl an Pfle­ gefachkräften (In diesem Fallbeispiel: 2 Pfle- gefachkräfte). - -  Aufgrund der Vorgabe, dass zur Erfüllung der Untergrenze mindestens 80% der Gesamtzahl der Pflegekräfte Pflegefachkräfte sein müssen, wird aus der Anzahl der Pflegefachkräfte die maximal zu berücksichtigende Anzahl an Pfle- gehilfskräften ermittelt. - -  In diesem Beispiel entsprechen 2 Pflege- fachkräfte 80% der für die Berechnung des Ist-Verhältnisses relevanten Gesamtzahl der Pflegekräfte. Anlage 1: Fallbeispiel für die Ermittlung der monatlichen Durchschnittswerte der Pflegepersonalausstattung und der Patientenbelegung für eine Station eines pflegesensitiven Bereiches an einem Krankenhausstandort gemäß § 3 Ppug-Nachweis-Vereinbarung