489 AEB-Psych-Vereinbarung – Fußnoten zu E1 Fußnoten zu E1: 1) Die Aufstellung ist für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen: 1. für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem Entgeltkatalog des abgelaufenen Jahres; frühestens ab dem Jahr der erstmaligen Systemanwendung (Ziel: u.a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche), 2. für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem Entgeltkatalog des laufenden Jahres; frühestens ab dem Jahr der erstmaligen Systemanwendung (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche), 3. für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem Entgeltkatalog für den Vereinbarungs- zeitraum (Ziel: Grundlage für die Vereinbarung von Budget und Mehr- oder Minderleistungen), 4. für den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach dem Entgeltkatalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Budgetvereinbarung). Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen. Für noch aus- stehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig. Im Jahr der erst- maligen Systemanwendung ist die Aufstellung für alle ab dem 1. Januar aufgenommenen Patienten bis zum Ende des Budgetzeitraumes (31.12.) vorzulegen. Soweit in den Abrechnungsbestimmungen vorgegeben wird, dass die Jahresüberlieger nach dem am Aufnahmetag geltenden Entgeltkatalog abgerechnet werden, sind diese bei der Aufstellung der Ist-Daten nach den Nummern 1 und 2 zusätzlich gesondert in der Struktur des Abschnitts E1.1 bzw. des Abschnitts E1.2 auszuweisen: - - Bei der Aufstellung für das abgelaufene Kalenderjahr gemäß Nr. 1 nach dem für die Abrechnung maßgeblichen Katalog (Katalog des Vorjahres) und nach dem Entgeltkatalog des abgelaufenen Jahres (nach Überleitung). - - Bei der Aufstellung für das laufende Kalenderjahr gemäß Nr. 2 nach dem für die Abrechnung maß- geblichen Katalog (Katalog des Vorjahres) und nach dem Entgeltkatalog des laufenden Jahres (nach Überleitung). 2) Es gelten die Vorgaben der Abrechnungsbestimmungen. Die Spalte 3 braucht für die Forderung des Vereinbarungszeitraumes nicht ausgefüllt zu werden. Diese Spalte ist nur für die Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres und die Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres (ggf. Hochrechnung) auszufüllen. 3) Alle Berechnungstage innerhalb des Budgetzeitraumes (01.01. - 31.12.) unabhängig von der Auf- nahme oder Entlassung; im Jahr der erstmaligen Systemanwendung für alle ab dem 1. Januar auf- genommenen Patienten. CR