Telematikfinanzierungsvereinbarung 540 1.  für eine nach Durchführung des Feldtests von der gematik für den Wirkbetrieb zugelassene Konnektorlösung nach Maßgabe der Anlage 1. Wenn die einge­ setzte Konnektorlösung ein Verbund von Rechenzentrumskonnektoren mit einer einheitlichen Administrationsober- fläche (Konnektorenverbundlösung) ist, erhält das Testkrankenhaus eine Pauschale i. H. v. 1.350.000,00 EUR1 Sofern der Hersteller ei- ner zugelassenen Konnektorlösung diese in weiteren Krankenhäu­ sern erprobt, erfolgt die Erstattung der Pauschale anteilig, 2.  zur Durchführung des Feldtests von der gema- tik für den Wirkbetrieb zugelasse­ ne a) Einbox-Konnektoren oder b) Rechenzentrumskonnektoren unter Beachtung von § 4 Abs. 3, 3.  eHealth-Kartenterminals nach den §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1, 4.  für eine nach Durchführung des Feldtests von der gematik für den Wirkbetrieb zugelassene Anwendung eine Pauschale i. H. v. a)  400.000,00 EUR für die Anwendungen NFDM und eMP / AMTS b)  100.000,00 EUR für die Anwendung KOM- LE. (3) 1 Die Feldtests sind nach den Testkonzepten und Verfahrensbeschreibungen der gematik in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. 2 Ihre er- folgreiche Durchführung ist Bedingung für eine von der gematik zu erteilende Wirkbetriebszulassung für Produk­ te und Dienste der Telematikinfrastruk- tur. 3 Das Feldtestkrankenhaus schuldet die Durch- führung und Auswertung der Tests sowie die Teil- nahme an der wissenschaftli­ chen Evaluation; nicht aber den Erfolg einer Zulassung der Konnektorlö- sung. 4 Eine Finanzierung der Konnektorenverbund- lösung nach Abs. 2 Nr. 1 erfolgt nur, wenn im In- nenverhältnis zwischen dem Feldtestkrankenhaus und dem kooperierenden Indust­ riepartner das Zu- lassungsrisiko für die Konnektorenverbundlösung ausschließlich dem kooperierenden Industriepart- ner auferlegt ist. (4) Als Vergütung für die Organisation und Durch- führung der Feldtests (Projektierung) erhalten die Feldtestkrankenhäuser für ihren testbedingten Zu- satzaufwand jeweils eine Pauschale i. H. v. 1.  120.000,00 EUR für die Anwendung NFDM und eMP/AMTS 2.  50.000,00 EUR für die Anwendung KOM-LE bei Erprobung von zwei Anwen­ dungsfällen (z.B. Einweisung mit Überleitungsbericht, Aufnahme mit Überlei­ tungsbericht, Untersu- chungsanforderung externes Labor/Patholo- gie, Befundbericht externes Labor/Pathologie oder Entlassbrief). 5) 1 Die in den Absätzen 1-4 genannten Pauscha- len gelten nur für Feldtestkrankenhäu­ ser und die Feldtests; die testbedingten Mehraufwände gehen nicht in die Berechnung des krankenhausindividu- ellen Finanzierungsvolumens zur Ermittlung des Telematikzu­ schlags nach § 11 für den Produktiv- betrieb ein. 2 Die Komponenten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3, die für den Feldtest und den Produktivbetrieb genutzt werden können, werden über den Telematikzuschlag refinanziert. (6) Sollte das Evaluationskonzept der gematik für eine produktivbetriebsbegleitende wissen- schaftliche Evaluation auch eine Teilnahme von Produktivbetriebskranken­ häusern vorsehen, wer- den die Vereinbarungspartner hierfür eine geson- derte Regelung über die gematik vorsehen. (7) Die Finanzierung steht unter der Bedingung, dass die Feldtestkrankenhäuser nach den Vorga- ben der gematik monatlich den Testfortschritt be- richten, alle im Rahmen der Evaluation benötigten Daten an die mit der Evaluation beauftragte Stelle melden und auf Nachfrage des GKV-Spitzenver- bandes oder der Deutschen Krankenhausgesell­ schaft Auskünfte über den zweckgebundenen Ein- satz der bereitgestellten Finanzmittel erteilen. (8) 1 Die teilnehmenden Testkrankenhäuser wei- sen ihre Feldtestteilnahme gegenüber der gematik nach. 2 Die gematik meldet dem GKV-Spitzenver- band nach Abschluss der Feldtests die Erpro- bungs- und Feldtestkrankenhäuser. (9) 1 Sollte ein Feldtestkrankenhaus während der Testmaßnahmen die Erprobung beenden, so weist