Telematikfinanzierungsvereinbarung 540 1. für eine nach Durchführung des Feldtests von der gematik für den Wirkbetrieb zugelassene Konnektorlösung nach Maßgabe der Anlage 1. Wenn die einge setzte Konnektorlösung ein Verbund von Rechenzentrumskonnektoren mit einer einheitlichen Administrationsober- fläche (Konnektorenverbundlösung) ist, erhält das Testkrankenhaus eine Pauschale i. H. v. 1.350.000,00 EUR1 Sofern der Hersteller ei- ner zugelassenen Konnektorlösung diese in weiteren Krankenhäu sern erprobt, erfolgt die Erstattung der Pauschale anteilig, 2. zur Durchführung des Feldtests von der gema- tik für den Wirkbetrieb zugelasse ne a) Einbox-Konnektoren oder b) Rechenzentrumskonnektoren unter Beachtung von § 4 Abs. 3, 3. eHealth-Kartenterminals nach den §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1, 4. für eine nach Durchführung des Feldtests von der gematik für den Wirkbetrieb zugelassene Anwendung eine Pauschale i. H. v. a) 400.000,00 EUR für die Anwendungen NFDM und eMP / AMTS b) 100.000,00 EUR für die Anwendung KOM- LE. (3) 1 Die Feldtests sind nach den Testkonzepten und Verfahrensbeschreibungen der gematik in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. 2 Ihre er- folgreiche Durchführung ist Bedingung für eine von der gematik zu erteilende Wirkbetriebszulassung für Produk te und Dienste der Telematikinfrastruk- tur. 3 Das Feldtestkrankenhaus schuldet die Durch- führung und Auswertung der Tests sowie die Teil- nahme an der wissenschaftli chen Evaluation; nicht aber den Erfolg einer Zulassung der Konnektorlö- sung. 4 Eine Finanzierung der Konnektorenverbund- lösung nach Abs. 2 Nr. 1 erfolgt nur, wenn im In- nenverhältnis zwischen dem Feldtestkrankenhaus und dem kooperierenden Indust riepartner das Zu- lassungsrisiko für die Konnektorenverbundlösung ausschließlich dem kooperierenden Industriepart- ner auferlegt ist. (4) Als Vergütung für die Organisation und Durch- führung der Feldtests (Projektierung) erhalten die Feldtestkrankenhäuser für ihren testbedingten Zu- satzaufwand jeweils eine Pauschale i. H. v. 1. 120.000,00 EUR für die Anwendung NFDM und eMP/AMTS 2. 50.000,00 EUR für die Anwendung KOM-LE bei Erprobung von zwei Anwen dungsfällen (z.B. Einweisung mit Überleitungsbericht, Aufnahme mit Überlei tungsbericht, Untersu- chungsanforderung externes Labor/Patholo- gie, Befundbericht externes Labor/Pathologie oder Entlassbrief). 5) 1 Die in den Absätzen 1-4 genannten Pauscha- len gelten nur für Feldtestkrankenhäu ser und die Feldtests; die testbedingten Mehraufwände gehen nicht in die Berechnung des krankenhausindividu- ellen Finanzierungsvolumens zur Ermittlung des Telematikzu schlags nach § 11 für den Produktiv- betrieb ein. 2 Die Komponenten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3, die für den Feldtest und den Produktivbetrieb genutzt werden können, werden über den Telematikzuschlag refinanziert. (6) Sollte das Evaluationskonzept der gematik für eine produktivbetriebsbegleitende wissen- schaftliche Evaluation auch eine Teilnahme von Produktivbetriebskranken häusern vorsehen, wer- den die Vereinbarungspartner hierfür eine geson- derte Regelung über die gematik vorsehen. (7) Die Finanzierung steht unter der Bedingung, dass die Feldtestkrankenhäuser nach den Vorga- ben der gematik monatlich den Testfortschritt be- richten, alle im Rahmen der Evaluation benötigten Daten an die mit der Evaluation beauftragte Stelle melden und auf Nachfrage des GKV-Spitzenver- bandes oder der Deutschen Krankenhausgesell schaft Auskünfte über den zweckgebundenen Ein- satz der bereitgestellten Finanzmittel erteilen. (8) 1 Die teilnehmenden Testkrankenhäuser wei- sen ihre Feldtestteilnahme gegenüber der gematik nach. 2 Die gematik meldet dem GKV-Spitzenver- band nach Abschluss der Feldtests die Erpro- bungs- und Feldtestkrankenhäuser. (9) 1 Sollte ein Feldtestkrankenhaus während der Testmaßnahmen die Erprobung beenden, so weist