549 CY Telematikfinanzierungsvereinbarung – Anlage 2 1.4 Berechnung auf Basis EinBox-Konnektoren Der Anspruch an EinBox-Konnektoren berechnet sich auf Basis der aktuellen Leis- tungsfähigkeit nach der folgenden Formel (§ 4 Abs. 1): EBK = Maximum( St ; Aufrunden ( KTGes / 25 ))+ St Der Anspruch an Rechenzentrumskonnektoren berechnet sich entsprechend zu: RZK = Maximum(St; Aufrunden ( KTGes / 50)) + St Die Berücksichtigung der Standorte ergibt sich aus dem Anspruch auf mindestens ei- nen Konnektor und einen Ersatzkonnektor pro Standort (§ 4 Abs. 4). 1.5 Anzahl der Institutionskarten (SMC-B) Für jeden Konnektor besteht der Anspruch für eine SMC-B. Zusätzlich erhält das Kran- kenhaus eine Ersatz-SMC-B. Wenn das Krankenhaus mehrere Mandanten führen muss, so hat auch jeder dieser Mandanten Anspruch auf eine SMC-B. Mandanten ent- stehen zum einen aus den Ambulanzen oder falls das landesspezifische Datenschutz- recht vorgibt, dass Berechtigungen, und damit Verschlüsselungen, auch für einzelne Fachabteilungen möglich sein müssen (§ 4 Abs. 3 + 4). Die Anzahl der SMC-B ergibt sich daher nach der folgenden Formel: ANSMC = (EBK oder RZK - St) + 1 +(AErm + ANFA + AMVZ) Dies erhöht sich bei entsprechenden Datenschutzvorgaben um: ANSMC-FA = FA ANSMC-Ges = (ANSMC + ANSMC-FA) bei Datenschutzvorgaben, anderenfalls ANSMC 1.6 Berechnung der Gesamtpauschale Die Gesamtpauschale berechnet sich entsprechend der §§ 4 - 8. Dabei werden die aktuell in der Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Konnektorpreise für das 4. Quartal 2018 angesetzt. 1.6.1 Bei Einbox-Konnektoren Es werden folgende Beträge summiert: EBK * 1547,00 Konnektoren (inkl. Reserve) § 4 Abs. 5 Nr. 1 KTGes * 435,00 Kartenterminals § 5 Abs. 3 STÄB * 350,00 Mobile Kartenterminals § 6 Abs. 3 (EBK - St) * 20.000,00 Investitionsaufwand zur Bereit- stellung § 7 Abs. 3 Lit. a) 50.000,00 Investitionsaufwand zur Anpas- sung der krankenhausinternen Software § 7 Abs. 3 Lit. b) B * 150,00 Aufwand der organisatorischen Umstellung § 8 Abs. 2 Der Anspruch an Rechenzentrumskonnektoren berechnet sich entsprechend zu: RZK = Maximum (St; Aufrunden (KTGes / 50)) + St Die Berücksichtigung der Standorte ergibt sich aus dem Anspruch auf mindestens einen Konnektor und einen Ersatzkonnektor pro Standort (§ 4 Abs. 4). 1.5 Anzahl der Institutionskarten (SMC-B) Für jeden Konnektor besteht der Anspruch für eine SMC-B. Zusätzlich erhält das Krankenhaus eine Ersatz-SMC-B. Wenn das Krankenhaus mehrere Mandanten führen muss, so hat auch jeder dieser Man- danten Anspruch auf eine SMC-B. Mandanten entstehen zum einen aus den Ambulanzen oder falls das landesspezifische Datenschutzrecht vorgibt, dass Berechtigungen, und damit Verschlüsselungen, auch für einzelne Fachabteilungen möglich sein müssen (§ 4 Abs. 3 + 4). Die Anzahl der SMC-B ergibt sich daher nach der folgenden Formel: ANSMC = (EBK oder RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA + AMVZ ) Dies erhöht sich bei entsprechenden Datenschutzvorgaben um: ANSMC-FA = FA ANSMC-Ges = (ANSMC + ANSMC-FA ) bei Datenschutzvorgaben, anderenfalls ANSMC 1.6 Berechnung der Gesamtpauschale Die Gesamtpauschale berechnet sich entsprechend der §§ 4 - 8. Dabei werden die aktuell in der Finan- zierungsvereinbarung vorgesehenen Konnektorpreise für das 4. Quartal 2018 angesetzt. 1.6.1 Bei Einbox-Konnektoren Es werden folgende Beträge summiert: