646 GIA-Vereinbarung-Anlage 1 -  Im Jahr vor Antragstellung Behandlung von 100 Patienten entsprechend § 2 dieser Vereinbarung -  Abgeschlossene Facharztweiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin -  Besondere geriatrische Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden -  Nachweis der verbindlichen Kooperation mit Gesundheitsberufen nach § 6 Abs. 3 dieser Vereinbarung -  Fünf Jahre vertragsärztliche Berufserfahrung -  Nachweis der Tätigkeit in einer geriatrischen Einrichtung von zwölf Monaten Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung nach § 118a SGB V