738 Mm-R – Anlage OPS Version 2019 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk 5-822.9** Sonderprothese 5-822.g** Bikondyläre Oberflächenersatzprothese 5-822.h** Femoral und tibial schaftverankerte Prothese 5-822.j** Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit 5-822.k** Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese 6.  Kniegelenk-Totalendoprothesen – jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 50 7. Koronarchirurgische Eingriffe: Die Aufnahme in den Katalog erfolgt vorerst ohne die Festlegung einer konkreten Mindestmenge. 8. Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von < 1250g – jährliche Mindest- menge pro Standort eines Krankenhauses mit ausgewiesenem Level 1 entsprechend der Qualitätssiche- rungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: 14 Eine Angabe der OPS-Ziffern entfällt, da der OPS-Katalog keine eindeutigen Ziffern für diese Behandlung enthält. Weitere Regelungen: Bei in dieser Anlage aufgeführten Leistungen, die postmortal zur Transplantation durchgeführt und nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt werden, müssen die Krankenhäuser den zuständigen Krankenkassen auf Anfrage entsprechende Nachweise (u. a. der Deutschen Stiftung Organtransplantation) über die Menge der erbrachten Leistungen vorlegen.