769 EB Ausbildung – Vergütungsvereinbarung 2019 Die Baden-Württembergische Krankenhausgesell- schaft e.V., Stuttgart  – BWKG – und die AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, die Ersatzkassen - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER - DAK-Gesundheit - Kaufmännische Krankenkasse – KKH - Handelskrankenkasse (hkk) - HEK – Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbe- fugnis gem. § 212 Abs. 5 Satz 6 SGB V: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Leiterin der vdek-Landesvertretung Ba- den-Württemberg, Stuttgart, der  BKK Landesverband Süd, Regionaldirektion Baden-Württemberg, die IKK classic, die  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaft- liche Krankenkasse, Kassel, die Knappschaft, Regionaldirektion München, der  PKV-Verband, Landesausschuss Baden- Württemberg, Fellbach  – Verbände der Krankenkassen – schließen folgende Vergütungsvereinbarung über die Höhe des Aus- bildungsfonds und des Ausbildungszuschlags 2019 gemäß § 7 der Vereinbarung zum Verfahren nach § 17a Abs. 5 KHG („Vergütungsvereinbarung“) Vergütungsvereinbarung über die Höhe des Ausbildungsfonds und des Ausbildungszuschlags 2019 gemäß § 7 der Vereinbarung zum Verfahren nach § 17a Abs. 5 KHG („Vergütungsvereinbarung“) § 1  Finanzierungsvolumen 1 Die Höhe des Ausbildungsfonds im Jahre 2019 beträgt brutto 315.718.847,81 EUR gemäß Anla- ge 1. 2 Die Ausbildungsbudgets enthalten auch die Kosten für die Praxisanleitung in den Ausbildungs- berufen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflegehilfe im Jahr 2019 nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung geltenden Vorschriften. 3 Damit sind die Mehrkosten aus dem KrPflG vom 16.07.2003 in vollem Umfang finanziert. 4 Die Summe der Empfänger-Ausglei- che für 2017 beträgt -7.564.318,93 EUR (Anla- ge 1). 5 Darüber hinaus wird ein Einmalbetrag in Höhe von 25.375.785,97 EUR zur Sicherung der Liquidität berücksichtigt. 6 Dieser dient insbeson- dere der Refinanzierung der Ausbildungsbudgets der Universitätsklinika. 7 Für den in 2019 durch- zuführenden Einzahler-Ausgleich für 2017 wird angenommen, dass sich die aus Über- und Un- terzahlungen resultierenden Zahlungsflüsse in der Summe ausgleichen. 8 Damit beträgt das vorläufige Finanzierungsvolumen des Ausbildungsfonds 2019 333.530.314,85 EUR. 9 Das - unter Berücksichti- gung der Rundung des Ausbildungszuschlags auf zwei Nachkommastellen - ermittelte endgültige Fi- nanzierungsvolumen des Ausbildungsfonds 2019 beträgt 333.539.668,32 EUR. § 2  Fallzahl 1 Die gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinbarung zum Verfahren nach § 17a Abs. 5 KHG (Grundlagen- vereinbarung) zu Grunde gelegte Fallzahl be- trägt 2.292.684 Fälle gemäß Anlage 2. § 3  Ausbildungszuschlag Der Ausbildungszuschlag beträgt für Aufnahmen ab 01.01.2019 145,48 EUR je Fall.