AbgrV 121 AE Verzeichnis I 1 Gebrauchsgüter im Sinne von § 2 Nr. 2 sind zum Beispiel 1. Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche, Textilien, 2. Glas- und Porzellanartikel, 3. Geschirr, 4. sonstige Gebrauchsgüter des medizinischen Bedarfs wie Atembeutel Heizdecken und -kissen Hörkissen und -muscheln Magenpumpen Nadelhalter Narkosemasken Operationstisch-Auflagen, -Polster und -Decken Schienen Spezialkatheter und -kanülen Venendruckmesser Wassermatratzen, 5. sonstige Gebrauchsgüter des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie Bild-, Ton- und Datenträger elektrische Küchenmesser, Dosenöffner und Quirle Warmhaltekannen. 2 Das gilt nicht, soweit diese Güter nach § 2 Nr. 3 Satz 2 als Verbrauchsgüter gelten.