AbgrV 122 Verzeichnis II 1 Anlagegüter im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sind zum Beispiel 1. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wie Fahrzeuge Geräte, Apparate, Maschinen Instrumente Lampen Mobiliar Werkzeug, 2. sonstige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des medizinischen Bedarfs wie Extensionsbügel Gehgestelle Lehrmodelle Röntgenfilm-Kassetten, 3. sonstige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie Bildtafeln Bücher Datenverarbeitungsanlagen Fernsehantennen Fernsprechapparate Kochtöpfe Küchenbleche Lautsprecher Projektionswände. 2 Das gilt nicht, soweit diese Güter nach § 2 Nr.3 Satz 2 als Verbrauchsgüter gelten.