393 CF Sachkostenvereinbarung – Anlage Nach den Vorgaben des Kalkulationshandbuchs werden die in Krankenhäusern insgesamt anfallen- den Sachkosten in die folgenden Kostenartengrup- pen innerhalb der Kostenmatrix gebucht: • Kostenartengruppe 4a, 4b – Arzneimittel • Kostenartengruppe 5 – Implantate, Transplan- tate • Kostenartengruppe 6a, 6b – medizinischer Sachbedarf • Kostenartengruppe 7, 8 – (nicht) medizinische Infrastruktur Dabei enthalten die Kostenartengruppen 7 und 8 für medizinische bzw. nicht medizinische Infrastruk- tur auch Personalkosten; die Aufteilung zwischen Personal- und Sachkosten ist dabei nicht bekannt. Entsprechend werden die im Folgenden beschrie- benen Korrekturen nur auf die Kalkulationsergeb- nisse für die Kostenartengruppen mit ausschließli- chem Ausweis von Sachkostenarten angewendet (Kostenartengruppen 4a, 4b, 5, 6a, 6b). Ziel der Korrektur ist die Herstellung einer Gleichbehand- lung der Vergütung zwischen den Sachkosten der in Euro bewerteten Zusatzentgelte und den Sach- kosten innerhalb der DRG-Fallpauschalen. Dieses Ziel kann durch Anpassungen bei Berechnung der Bewertungsrelationen (anteilige Berechnung mit Hilfe unterschiedlicher Divisoren) erreicht werden. Dabei wird schrittweise vorgegangen. Schrittweise Vorgehensweise: 1. Berechnung des G-DRG-Fallpauschalen-Kata- logs nach bisherigem Verfahren. Damit ergibt sich das im Rahmen der Normierung zu berück- sichtigende Case-Mix-Volumen für Deutsch- land (auf Basis der Gesamtdaten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr) und die entspre- chende Bezugsgröße. 2. Aufteilung der Kostenwerte innerhalb der Kos- tenmatrix für die Inlier (Hauptabteilung, kalku- lierte DRGs Belegabteilung) in die Sachkosten- arten (Kostenartengruppen 4a, 4b, 5, 6a und 6b) und die übrigen Kostenarten (Kostenarten- gruppen 1, 2 ,3, 7 und 8). 3. Berechnung der anteiligen Bewertungsrelati- onen für die Sachkostenarten durch Division Konzept Sachgerechte Korrektur der Bewertungsrelationen für die G-DRG-Fallpauschalen gem. § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG der Kostenwerte durch das für das Gültig- keitsjahr des G-DRG-Kataloges ermittelte Be- rechnungsergebnis gern. § 10 Abs. 9 Satz 2 KHEntgG. 4. Berechnung eines Korrekturwertes. Um das in Schritt 1 ermittelte Case-Mix-Volumen zu er- reichen, ist für die Berechnung der anteiligen Bewertungsrelationen der übrigen Kostenarten ein entsprechender Divisor (Korrekturwert) ggf. mit einer unvermeidbaren Rundungsdifferenz zu ermitteln. 5. Berechnung der anteiligen Bewertungsrelatio- nen für die übrigen Kostenarten durch Division der Kostenwerte durch den Korrekturwert aus Schritt 4. 6. Berechnung der Bewertungsrelationen ins- gesamt durch Addition der anteiligen Bewer- tungsrelationen für die Sachkostenarten aus Schritt 3 und der anteiligen Bewertungsrelati- onen für die übrigen Kostenarten aus Schritt 5 (Fallpauschalen-Katalog Teil a) Spalte 4, Teil b) Spalte 4). 7. Berechnung der Bewertungsrelationen für Inlier bei Versorgung durch Hauptabteilungen mit Be- leghebamme (nur MDC 14 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Fallpauschalen-Kata- log Teil a) Spalte 5) durch Abzug der Kosten für die Hebammen im Modul 6_3 dividiert durch den Korrekturwert aus Schritt 4 [Abzugsverfah- ren = unveränderte Vorgehensweise]. 8. Berechnung der Bewertungsrelation für den Abschlag bei Nichterreichen der unteren Grenzverweildauer bei impliziten DRG-Fall- pauschalen (Haupt- und Belegabteilung) durch Bestimmung der Kostenmatrix der Ein-Be- legungstagfälle anhand der in den Schritten 1–  6 erläuterten Vorgehensweise und Bildung der Differenz zum Inlier-Berechnungsergebnis gem. Schritte 1– 6 (Fallpauschalen-Katalog Teil a) Spalte 8). 9. Berechnung der Bewertungsrelation für den Abschlag bei Nichterreichen der unteren Grenzverweildauer für die übrigen DRGs (Fall- pauschalen-Katalog Teil a) Spalte 8) sowie für den Abschlag bei Verlegung für alle DRGs (Fallpauschalen-Katalog Teil a) Spalte 11) nach bisheriger Vorgehensweise. 10. Berechnung der Bewertungsrelation für das zusätzliche Entgelt bei Überschreiten der obe-