BWR-Vereinbarung 396 2 Eine separate Kündigung der Anlagen ist ausge- schlossen. 3 Die Vertragspartner vereinbaren eine rechtzeitige Analyse der Auswirkungen dieser Ver- einbarung. § 4  Salvatorische Klausel 1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirk- sam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 2 Die Vereinbarungspartner werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung er- setzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.