413 CJ Rückzahlungsvolumen = Zuschlagsvolumen lntensivpflege x (1-Erfüllungsquote) / (1-Schwellenwert) Zur Verdeutlichung dienen die beiden folgenden Beispiele: Beispiel 1: Zuschlagsvolumen Intensivpflege = 800.000 Euro Erfüllungsquote = 97 % Schwellenwert = 60 % Rückzahlungsvolumen= 800.000 Euro x (1 - 0,67) / (1 - 0,60) = 60.000 Euro Beispiel 2: Zuschlagsvolumen Intensivpflege = 800.000 Euro Erfüllungsquote = 67 % Schwellenwert = 60 % Rückzahlungsvolumen = 800.000 Euro x (1 - 0,67) / (1 - 0,60) = 660.000 Euro 9. Datenübermittlung an das InEK Zum Zwecke der Weiterentwicklung des DRG- Systems melden die Krankenhäuser für den je- weiligen Vereinbarungszeitraum nach Abschluss der Budgetvereinbarung den für die zuschlagsre- levanten DRG-Fallpauschalen vereinbarten effek- tiven Casemix, das vereinbarte Zuschlagsvolumen einschließ­ lich der Zuschlagsanteile sowie die Erfül- lungsquote für den vorherigen Vereinbarungszeit- raum an das lnEK. Das Nähere zur Übermittlung der Daten wird in Abstimmung mit den Vertrags- parteien auf der Bundesebene durch das lnEK geregelt. 10. Inkrafttreten Die Anpassungen treten zum 01.01.2019 in Kraft und sind maßgeblich für die Budget- und Ent­ geltverhandlungen ab dem Vereinbarungszeitraum 2019. G-BA-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung – Anlage 1