426 Obduktionsvereinbarung – Anlage 1 • Verstorbene, die einen unerwarteten Tod ge- storben sind, bzw. Verstorbene, deren Krank­ heitsverlauf nicht plausibel erscheint, bei denen aber medizinisch begründet eine natürliche To- desursache anzunehmen ist: - - Kodierung eines Kodes aus Kapitel XVIII (ungenau bezeichnete und unbekannte To- des­ursachen) (R95-R99) • Todesfälle, die im Zusammenhang mit einer Be- rufserkrankung oder anderen entschädigungs- pflichtigen Erkrankungen stehen könnten: - - Entlassgrund Tod und Kodierung Z57 Beruf- liche Exposition gegenüber Risikofaktoren oder Z58 Kontaktanlässe mit Bezug auf die physikalische Umwelt • Bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern, falls die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache kei- ne Anordnung einer rechtsmedizinischen Ob- duktion wünscht: - - Entlassgrund Tod und Kodierung von minde- stens einem Kode aus Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (T80-T88) oder - - Entlassgrund Tod und Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Be- handlung (Y40-Y84) • Todesfälle bei seltener, besonders klärungs- bedürftiger bzw. berichtenswerter Erkrankung oder bei bekannter Erkrankung mit ungewöhn- licher, klärungsbedürftiger oder berichtens- werter Ausprägung: - - Entlassgrund Tod und Kodierung aus den Abschnitten Z03 Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen und Z04 Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen Gründen des ICD 10 • Obduktionen, die zur Klärung möglicher ge- sundheitlicher Risiken individueller oder allge- meiner Natur beitragen können: - - Entlassgrund Tod und Z57 berufliche Ex- position gegenüber Risikofaktoren und Z58 Kontaktanlässe mit Bezug auf die physika- lische Umwelt • Todesfälle, deren Obduktion zur Klärung rele- vanter, ungeklärter klinischer Fragen (auch un- klarer Infektionserkrankungen) beitragen kann: - - Entlassgrund Tod und Kodierung eines Kodes aus Kapitel XVIII (ungenau be- zeichnete und unbekannte Todesursachen) (R95-R99)