435 Notfallstufenvergütungsvereinbarung § 11 Kündigung 1 Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt wer- den. 2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Neuvereinbarung unver- züglich aufzunehmen. 3 Falls innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündi­ gung kei- ne Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG auf Antrag einer Vertragspartei. 4 Bis zu einer Neuvereinbarung oder Festsetzung durch die Schiedsstelle gilt die bisherige Vereinbarung fort. § 12 Inkrafttreten 1 Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 für Vereinbarungszeiträume ab 2019 in Kraft. CN