443 - -  Die Gesamtzahl der Pflegekräfte ermittelt sich dann wie folgt: 2 / 0,8 = 2,5 Pflege­ kräfte ge- samt - -  Maximal zu berücksichtigen wären in diesem Beispiel demnach 0,5 Pflegehilfskräfte (2,5 Pflegekräfte gesamt - 2 Pflegefachkräfte = 0,5 Pflegehilfskräfte). - -  Da in diesem Fallbeispiel die Anzahl der im Monatsdurchschnitt auf der Station 1 a tätigen Pflegehilfskräfte diesen Wert übersteigt (2 > 0,5), werden die Pflegehilfskräfte lediglich zu einem Anteil von insgesamt 0,5 berücksichtigt. - -  Das sich ergebende Ist-Verhältnis aus der An- zahl zu berücksichtigender Pflegekräfte und der tatsächlichen Patientenbelegung lautet: 2,5 / 30 = 0,08. PpUG-Nachweis-Vereinbarung – Anlage 1 CO