455 Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung gelten die Bestimmungen zur Kostenabgrenzung nach dieser Vereinbarung entsprechend bis zum Ablauf von längstens einem Jahr nach Wirksam- werden der Kündigung weiter. § 7 Salvatorische Klausel 1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirk- sam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 2 Die Vereinbarungspartner werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung er- setzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Anlagen: 1.  Kontenabgrenzung - auszugliedernde Module gemäß lnEK-Matrix 2. Ergänzende Zuordnungsregeln 3.  Relevante Kapitel des lnEK-Kalkulationshand- buches (Version 4.0) CQ