458 Abs. 1 S. 3 KHG in der am 31.12.2018 geltenden Fas­sung. Nicht zu berücksichtigen sind: - - Pflegedienstleitung: Die Pflegedienstleitung (Kost 90103/Anlage 7) im Krankenhausdirektorium (Dienstart 68), ist nicht auszugliedern. - - Transportdienst: Innerbetriebliche Patiententransportdienste (KoSt 9141) sind Teil der me­ dizinischen Infra- struktur und somit nicht dem Pflegedienst der unmittelba­ ren Patientenversorgung auf betten- führenden Stationen zuzuordnen. 2. Anteilige Berücksichtigung von Pflegepersonal Zuordnung von Pflegepersonal, das teilweise so- wohl in der unmittelbaren Patienten­ versorgung auf bettenführenden Stationen als auch teilweise in pflegeentfernten Be­ reichen tätig ist. Pflegepersonal in pflegeentfernten Bereichen ist grundsätzlich gemäß des anteiligen Tätigkeitsum- fangs abzugrenzen. Es sind geeignete Unterlagen (z. B. Stellenpläne, Dienstpläne, Zeiterfassung, Leistungsstatistiken) als Grundlage einer Verteilung der Personalkosten heranzuziehen. 3. Kostenstellenzuordnung Für die Ermittlung der abzugrenzenden Pflegeper- sonalkosten nach § 6a Abs. 2 S. 1 KHEntgG auf der Ortsebene sind erforderliche Kostenstellenglie- derungen gemäß KHBV und den im Folgenden be- nannten Erweiterungen auf Basis der Anlage 7 des Kalkulationshandbuches für die Kostenstellen 9271 Dialyse, 93xx - 96xx (ohne 956 Psychiatrie, ohne 966 Nachsorge) und 971x Ausbildung anzuwen- den. 2 Im Hinblick auf die oben genannten, nicht zu berücksichtigen Kostenstellen Pflegedienstleitung (90103) und Innerbetriebliche Patiententransport- dienste (9141) sind die entsprechen Kostenstellen einzurichten. Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – Anlage 2 und 3 Patientenaufnahme: Sofern notwendig, sind zu- sätzliche Kostenstellen für bettenfüh­ rende Aufnah- mestationen einzurichten. Anlage 3: Relevante Kapitel des lnEK- Kalkulationshandbuches (Version 4.0) 2.1 Grundsätze der Kalkulationsmethodik 3.3 Relevanter Kostenumfang 3.4 Bezugszeitraum 4.2 Personalkostenverrechnung 4.3  Ermittlung der kalkulationsrelevanten Leistungen 4.4  Ermittlung der kalkulationsrelevanten Ko- sten 6.1  Zuordnung der direkten Kostenstellen zu Kostenstellengruppen 6.3.2 Normalstation 6.3.3 Intensivstation 6.3.4 Dialyseabteilung sowie Anlage 6:  Zuordnung von Kostenstellen zu Kosten- stellengruppen Anlage 7:  Kostenstellengliederung (gemäß KHBV, erweiterte Mindestanforderung empfoh- lene Gliederung)