524 Telematikfinanzierungsvereinbarung – Anlage 2 1.2 Anzahl Kartenterminals Danach wird der Anspruch auf Kartenterminals bestimmt. Dieser setzt sich zusammen aus den Karten- terminals für die Aufnahmearbeitsplätze (§ 5 Abs. 1): KTAuf = Aufrunden ( B / 25 ) Für die Ambulanzen, die auch unter die KV-Finanzierungsvereinbarung fallen, aber die darauf verzichtet haben (§ 5 Abs. 2): KTAmb = AErm + (ANFA + AMVZ ) * 3 Für die Nutzung der medizinischen Anwendungen (§ 6): KTMed = Aufrunden ( VK / 3 ) Der Gesamtanspruch an Kartenterminals ergibt sich als Summe der drei Bereiche: KTGes = KTAuf + KTAmb + KTMed 1.3 Art und Anzahl der Konnektoren Die Bestimmung der Anzahl der Konnektoren erfolgt für jeden Standort einzeln, wobei davon ausgegan- gen wird, dass die Standorte räumlich getrennt sind. Hierfür müssen die Kartenterminals auf die Standorte entsprechend der Größe verteilt werden. Falls keine nachweisbaren Zahlen zu den Standorten vorliegen, können die Kartenterminals entsprechend der Bettenzahlen auf die Standorte aufgeteilt werden. Wenn die Anzahl der Kartenterminals 50 erreicht, wird davon ausgegangen, dass ein Rechenzentrumskonnektor wirtschaftlicher ist. Wenn ein Krankenhaus mehrere Standorte von einem Rechenzentrum versorgt, kann es auf die Aufteilung nach Standorten verzichten. 1.4 Berechnung auf Basis EinBox-Konnektoren Der Anspruch an EinBox-Konnektoren berechnet sich auf Basis der aktuellen Leistungsfähigkeitnach der folgenden Formel (§ 4 Abs. 1): EBK = Maximum (St ; Aufrunden (KTGes / 25)) + St 2 Variable Inhalt Herkunft/Nachweis AErm Anzahl Ermächtigungsam- bulanzen, die auf die Fi- nanzierung durch die KV verzichtet haben Verzichtserklärungen ANFA Anzahl der Notfallambulan- zen, die auf die Finanzie- rung durch die KV verzichtet haben Verzichtserklärungen AMVZ Anzahl der in die Kranken- haus IT eingebundenen MVZ, die auf die Finanzie- rung durch die KV verzich- tet haben Verzichtserklärungen STÄB Anzahl der Behandlungs- teams für Stationsäquiva- lente Behandlungen 1.2 Anzahl Kartenterminals Danach wird der Anspruch auf Kartenterminals bestimmt. Dieser setzt sich zusammen aus den Kartenterminals für die Aufnahmearbeitsplätze (§ 5 Abs. 1): KTAuf = Aufrunden( B / 25 ) Für die Ambulanzen, die auch unter die KV-Finanzierungsvereinbarung fallen, aber die darauf verzichtet haben (§5 Abs. 2): KTAmb = AErm + (ANFA + AMVZ) * 3 Für die Nutzung der medizinischen Anwendungen (§ 6): KTMed = Aufrunden ( VK / 3 ) Der Gesamtanspruch an Kartenterminals ergibt sich als Summe der drei Bereiche: KTGes = KTAuf + KTAmb + KTMed 1.3 Art und Anzahl der Konnektoren Die Bestimmung der Anzahl der Konnektoren erfolgt für jeden Standort einzeln, wobei davon ausgegangen wird, dass die Standorte räumlich getrennt sind. Hierfür müssen die Kartenterminals auf die Standorte entsprechend der Größe verteilt werden. Falls keine nachweisbaren Zahlen zu den Standorten vorliegen, können die Kartenterminals entsprechend der Bettenzahlen auf die Standorte aufgeteilt werden. Wenn die Anzahl der Kartenterminals 50 erreicht, wird davon ausgegangen, dass ein Rechenzentrumskonnektor wirtschaftlicher ist. Wenn ein Krankenhaus mehrere Stand- orte von einem Rechenzentrum versorgt, kann es auf die Aufteilung nach Standorten verzichten.