DRG-Systemzuschlag 531 CZ Pflege der Vergütungssysteme nach § 17b und § 17d KHG, zur Umsetzung des Ent­ wicklungsauftrags zur Reform der Investitionsfinanzierung nach § 10 KHG und weiterer gesetzlich übertragener Aufga- ben wie die Begleitforschung zu den Auswirkungen der Vergütungssysteme zulässig. 2 Mit dem Betrag werden die laufenden Ausgaben der lnEK GmbH (Zuschlagsanteil 'lnEK') finanziert. (2) 1 Der Einsatz der aus dem Zuschlag für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser und Ausbildungsstätten (Zuschlagsanteil 'Kalkulation') gewon­ nenen Finanzmittel ist nur für die pauscha- lierten Zahlungen an diese zulässig. 2 Die Bestim- mung des festen Grundbetrags je Krankenhaus und der ergänzenden Finanzierung in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze wird in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. (3) 1 Die lnEK GmbH verpflichtet sich, jährlich ei- nen Mittelverwendungsnachweis auf­ zustellen und eine Abschlussprüfung durch eine externe Stelle durchzuführen. 2 Diese Unterlagen sind den Ver- tragsparteien zur Prüfung vorzulegen. 3 Im Mittel- punkt dieser Prüfung steht dabei die gesetzmäßige Mittelverwendung. 4 Das Prüfungsergebnis wird an geeigneter Stelle veröffentlicht. § 4  Ausgleiche Retrospektive Ausgleiche finden nicht statt. § 5  Zuschlagshöhe (1) Maßgeblich für die Zuschlagserhebung und die Zuschlagshöhe ist der Aufnahmetag. (2) 1 Können sich die Vertragsparteien bis zum 30. November 2019 nicht über den Zuschlags- betrag nach Abs. 3 für das Folgejahr einigen, entscheidet die Bundes­ schiedsstelle nach § 18a KHG auf Antrag. 2 Steht der neue Betrag am 31. De­ zember 2019 noch nicht fest, so gilt der bisher vereinbarte Zuschlag nach Abs. 3 bis zum Neu- abschluss einer Vereinbarung weiter. (3) Der Zuschlag wird für das Jahr 2019 in Höhe von 1,59 Euro pro Fall festgelegt, davon entfallen auf den Zuschlag für die pauschalierten Zahlungen für die Teil­ nahme von Krankenhäusern an der Kal- kulation (Zuschlagsanteil 'Kalkulation') 1,32 Euro und auf den Zuschlag für die Finanzierung der lnEK GmbH (Zuschlagsanteil 'lnEK') 0,27 Euro. § 6  Inkrafttreten, Laufzeit 1 Die Vereinbarung tritt am 01.01.2019 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2019. 2 Sie ersetzt die für 2018 gültige Vereinbarung.