623 GIA-Vereinbarung-Anlage 2 Themen 1. Voraussetzungen -  Die Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments setzt ein geriatrisches Basi- sassessment und das Vorliegen der Ergebnisse entsprechend den Inhalten der EBM-Gebühren- ordnungsposition 03360 (hausärztlich-geriatrisches Basisassessment) im engen zeitlichen Vorlauf (maximal ein Quartal) voraus. -  Sicherstellung der Übermittlung aller erforderlichen Behandlungsdaten und Befunde an die Geria- trische Institutsambulanz bzw. die fachärztlich-geriatrische Versorgung durch den überweisenden Vertragsarzt i. S. d. § 3 Abs. 1 im Vorfeld des weiterführenden geriatrischen Assessments. -  Im Rahmen einer Vorabklärung werden die für die spezialgeriatrische Versorgung relevanten Infor- mationen über den Patienten erfasst. Die Vorabklärung ist auch im Falle einer weiteren Überweisung an die Geriatrische Institutsambulanz nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. 2. Diagnostische Maßnahmen Obligate Inhalte sind -  umfassende geriatrische Assessments in mindestens fünf Bereichen (z. B. Selbstversorgungsfä- higkeiten, Mobilität, Kognition, Emotion, instrumentelle Aktivitäten) sowie soziale Assessments in mindestens fünf Bereichen (z. B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitä- ten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) einschließlich einer Anamnese und einer körperlichen Untersuchung, -  syndrombezogene geriatrische Untersuchungen einschließlich prognostischer Einschätzung zu spezifischen geriatrischen Syndromen. 3. Therapieplan -  Aus diesen Assessmentverfahren und der Durchführung syndrombezogener geriatrischer Unter- suchungen einschließlich prognostischer Einschätzung zu spezifischen geriatrischen Syndromen ist nach Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit als ein zentraler Inhalt ein Behandlungsplan für den weiterbehandelnden Vertragsarzt gemäß § 3 Abs. 1 aufzustellen, um diesen in die Lage zu versetzen, adäquate Therapiemaßnahmen einleiten zu können. 4. Koordination/Beratung -  Darüber hinaus hält die Leistung fakultativ die konsiliarische Unterstützung der fachärztlichgeriatri- schen Versorgung für die ambulante hausärztlich-geriatrische Versorgung im Rahmen der Weiter- behandlung und Einleitung der gemäß Therapieplan empfohlenen Behandlungsmaßnahmen nach der Durchführung des weiterführenden geriatrischen Assessments vor. -  Zudem kann eine Beratung von Angehörigen und Bezugspersonen des geriatrischen Patienten er- folgen. Behandlungsumfang Inhaltliche Beschreibung des Behandlungsumfangs CAR