753 Vereinbarung nach § 17a Absatz 5 Nr. 1– 3 KHG (3) Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis be- darf seinerseits der Schriftlichkeit. § 12  Laufzeit und Weitergeltung (1) Diese Vereinbarung tritt zum 01. Januar 2006 in Kraft. (2) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (3) 1 Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspar- tei gekündigt werden. 2 DieKündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. 3 Die Ver- tragsparteien behalten sich das Recht der außer- ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei Änderung der steuerrechtlichen Bewertung) vor. § 13  Schlussbestimmungen 1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirk- sam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen dennoch gültig, es sei denn, die unwirksame Be- stimmung war für eine Vereinbarungspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an der Verein- barung nicht zugemutet werden kann. 2 ln anderen Fällen werden die Vereinbarungsparteien gemein- sam die unwirksame Bestimmung bzw. eine Rege- lungslücke durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. EC