Prüfungsgrundsätze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen 792 - - Patienten- und Morbiditätsstruktur - - die vertraglichen Regelungen - - die besonderen Belange der psychiatrischen Versorgung zu berücksichtigen. (3) Als Prüfungsmaßstäbe sind insbesondere - - gesetzliche, tarifliche und vergleichbare ver- tragliche Bestimmungen, - - einvernehmlich anerkannte Qualitätsstandards und – Empfehlungen nach § 19 KHG - - heranzuziehen. § 6  Verfahrensgrundsätze Die Verfahrensgrundsätze werden in einem geson- derten Vertrag geregelt. § 7  Inkrafttreten, Kündigung und Anpassung (1) 1 Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 1991 in Kraft; er kann mit einer Frist von einem Jahr durch ein- geschriebenen Brief gekündigt werden. 2 Die Kündi- gung gilt auch für den gesonderten Vertrag nach § 6. (2) Dieser Vertrag kann auch ohne Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit angepasst werden. Darmstadt, Eschborn, Frankfurt am Main, Kassel, Wiesbaden, den 25. Januar 1991