Hausarzt­zentrierte Versorgung

Hausarztzentrierte Versorgung

Nach § 73b SGB V haben die Krankenkassen Verträge zur Duchführung einer hausarztzentrierten Versorgung mit den an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzten zu schließen. Die Teilnahme an solchen Verträgen ist für Arzt und Patient freiwillig.

Will ein Arzt einem Vertrag zur Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung beitreten, setzt dies die Erfüllung qualitativer Anforderungen voraus.

Für nähere Informationen zur hausarztzentrierten Versorgung und deren Voraussetzungen in Baden-Württemberg und Hessen wenden Sie sich bitte an die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften.

Anforderungen für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung sind beispielsweise:

  • Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren,
  • Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien,
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht durch Teilnahme an Fortbildungen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren,
  • Einrichtung eines internen Qualitätsmanagements.