Schutzimpfungen

Schutzimpfungen

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Sie schützen vor zum Teil lebensgefährlichen Infektionskrankheiten. Ihre Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen.

Bei Kindern handelt es sich zum Beispiel um Impfungen gegen Diphterie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln. Für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren werden zudem die Impfkosten zur Verhinderung von Infektionen mit Papillomviren (HPV-Impfung) übernommen.

Erwachsenen wird empfohlen, alle 10 Jahre die Impfung gegen Wundstarrkrampf und Diphterie auffrischen zu lassen. Allen schwangeren Frauen und über 60-jährigen Versicherten sowie bestimmten Risikogruppen wird zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung geraten.

Baden-Württemberg und Hessen sind Risikogebiete für Zecken. Daher werden die Kosten für die Impfung gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch von Ihrer Betriebskrankenkasse getragen.

Ausgenommen von der Kostentragung durch die Krankenkassen sind Impfungen für private Urlaubsreisen, es sei denn, Ihre Betriebskrankenkasse bietet solche Impfungen als Zusatzleistung an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.