Validierung der Jahresrechnung

Der BKK Landesverband Süd bietet Krankenkassen auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 der Satzung des BKK Landesverbandes Süd sowie § 211 SGB V und § 88 SGB X Dienstleistungen an, die der Erfüllung der Aufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung dienen. 

Die Jahresrechnung einer Krankenkasse ist seit 2012 gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV von einer Prüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) zu prüfen und zu testieren.

Zur Verbesserung des Qualitätsniveaus der Jahresrechnung bietet der BKK Landesverband Süd seinen Kunden das Unterstützungsangebot Validierung der Jahresrechnung an. Die Ergebnisse bilden die verlässliche Grundlage rund um den Jahresabschluss und das Testat durch die Prüfungsgesellschaft.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner zum Thema Validierung der Jahresrechnung:
Klaus
Beck
TelefonE-Mail:k.beck@bkk-sued.de