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 12 BKK Landesverband Süd Die Selbstverwaltung  Unter der aktuellen Bundesregierung war die Rolle der Selbstverwaltung mehrfach Gegenstand der gesundheitspolitischen Dis- kussion.MitdemFairer-Kassenwettbewerb- Gesetz (GKV-FKG) und dem MDK-Reform- gesetz wurden verschiedene Änderungen beschlossen, die sich auf die Arbeit und Zusammensetzung der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen und ihren Verbänden so- wie den künftigen Medizinischen Diensten auswirken. Die wichtigsten Punkte sind: nBildung eines neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschusses beim GKV- Spitzenverband mit zehn hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen n Neuregelung der Besetzung der Verwal- tungsräte der Medizinischen Dienste, u. a. auch Begrenzung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Sozialversicherung auf zwei Amtsmandate und auf maximal zwei Amtsperioden sowie Festsetzung des Frauenanteils auf 50 Prozent n Einführung eines Frauenanteils von 40 Prozent in den Verwaltungsräten bei Krankenkassen Insbesondere die im ersten Entwurf des GKV-FKG vorgesehenen Regelungen zur Weiterentwicklung der Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband haben zu ei- ner intensiven Auseinandersetzung zwi- schen der Regierung und der Selbstver- waltung geführt. Der angedachte Weg, den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ausschließlich mit hauptamtlichen Vorstän- den der 20 größten Krankenkassen zu beset- zen, konnte sich letztlich nicht durchsetzen. Auch wurde auf die ursprünglich geplante Verkleinerung des Verwaltungsrates von derzeit 52 auf 40 Mitglieder verzichtet. Der Verwaltungsrat beim GKV-Spitzenverband wird weiterhin mit den bei den Kranken- kassen gewählten Versicherten- und Arbeit- gebervertretern besetzt. Somit bleibt die- ser Kernbestandteil des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells in seiner bewährten Form bestehen.  Das zentrale Gremium der Selbstver- waltung des BKK Landesverbandes Süd ist der Verwaltungsrat. Bestehend aus jeweils 15 Versicherten- und Arbeitgeber- vertretern trifft der Verwaltungsrat die grundlegenden Entscheidungen beim BKK Landesverband Süd. Der Verwal- tungsrat hat insbesondere die Satzung zu beschließen, den Vorstand zu über- wachen, den Haushaltsplan festzustellen und alle Entscheidungen von grundsätz- licher Bedeutung zu treffen. Zur Beratung und Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Verwaltungsrat drei Fachausschüsse gebildet: den Grundsatz- ausschuss, den Finanz- und Satzungs- ausschuss sowie den Ausschuss Verträge und Versorgung. Darüber hinaus wurde der Erlass von Widerspruchsbescheiden einem Widerspruchsausschuss übertra- gen.  


































































































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