Page 6 - Geschäftsbericht_2020
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6 BKK Landesverband Süd Bericht des Vorstandes  In den zurückliegenden Monaten war die Arbeit beim BKK Landesverband Süd vorwiegend durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Aufgaben der Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) zur Bewältigung dieser Krise geprägt. Das gilt sowohl für uns als Unternehmen als auch für die Arbeit mit den Betriebskrankenkassen, dem BKK Dachverband e. V. und den weiteren BKK Landesverbänden. In Baden-Würt- temberg und Hessen erfolgte ein regelmäßiger kassenarten- übergreifender Austausch zwischen den Krankenkassen/-ver- bänden, unseren Vertragspartnern und den Ministerien für Soziales und Integration. Hierbei zeigte sich, wie wichtig die eigenverantwortliche Rolle der Selbstverwaltung in der GKV für unser Gesundheitswesen ist – so zum Beispiel bei der Um- setzung von Rettungsschirmen für die Leistungserbringer oder bei der Erarbeitung von pragmatischen Lösungen im Bereich der Leistungsübernahme für Versicherte der Krankenkassen im Rahmen der Krisenbewältigung. Im Bereich der Pflege wurden beispielsweise über die Pflegekassen die Auszahlung der Pfle- geprämien für Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen über- nommen oder die Kostenerstattung für die Corona-Tests in den Pflegeeinrichtungen sichergestellt. Mit unseren Vertragspartnern, wie zum Beispiel den Kassen- ärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder Krankenhausgesellschaften in Baden-Württemberg und Hes- sen, konnten wir die Versorgungsverträge partnerschaftlich und mit dem notwendigen Interessensausgleich für beide Seiten einvernehmlich abschließen. Die Vereinbarung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung waren von gegen- seitigem Verständnis und Pragmatismus gekennzeichnet. Die gute Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen hat sich während der Pandemie weiter bewährt. Hierfür möchten wir uns bei allen herzlich bedanken. An dieser Stelle möchten wir auch allen Pflegekräften, Ärzten und allen weiteren Mit- wirkenden im Gesundheitswesen unseren Dank und Anerken- nung für ihre Arbeit in der Krise aussprechen. Die Versorgung der Patienten war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die Bundesregierung biegt auf die Zielgerade ihrer Amtszeit ein und hat nahezu alle im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punk- te abgearbeitet. Ein zentraler Punkt der gesundheitspolitischen Regierungsarbeit ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs- Gesetz (DVPMG) ist inzwischen das dritte Gesetz zur Weiter- entwicklung der Digitalisierung verabschiedet worden. Zudem sind die Krankenkassen ab diesem Jahr verpflichtet, ihren Ver- sicherten die Elektronische Patientenakte anzubieten. Eines der zentralen Mittel, um den digitalen Informationsaustausch in der Versorgung voranzubringen. Auch wenn die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen nicht gerade dafür bekannt sind, das Tempo zu beschleunigen, haben sie gerade im Hinblick auf die sensiblen Gesundheitsdaten ihre Berechtigung. Inso- fern gilt es, die richtige Balance zwischen berechtigten Daten- schutzinteressen und Innovation zu finden. Die Neuerungen auf dem Feld der Digitalisierung begrüßen wir. Damit wurde ein Prozess angestoßen, der mit der Pandemie einen weiteren Schub erfahren hat. Die Digitalisierung nimmt stetig an Fahrt auf, dies gilt es zu nutzen. Bei allen negativen Aspekten der Pandemie – beim Thema Digitalisierung ist sie hilfreich, wenn wir beispielsweise an die Ausweitung von Videosprechstunden mit Ärzten oder Telekonsilen unter den Behandlern denken. Die positiven Erfahrungen hieraus sollten nun ihren Weg in die Regelversorgung finden. Ganz anders fällt unser Urteil in Bezug auf den beschlosse- nen Rücklagenabbau bei den Krankenkassen im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) aus. Zur Schließung der für das Jahr 2021 festgestell- ten Finanzierungslücke in Höhe von 16 Mrd. Euro werden bei den Krankenkassen Rücklagen in Höhe von insgesamt 8 Mrd. Euro abgeschöpft und dem Gesundheitsfonds zugeführt. Der Gesetzgeber hat dabei die Interessen der kleinen Kran- kenkassen berücksichtigt und einen Sockelbetrag, der von der Vermögensabschöpfung unberührt bleibt, festgelegt. Ein wichtiges politisches Signal, insbesondere für Betriebskranken- kassen. Auch sehen bereits bestehende gesetzliche Regelun- gen einen starken Vermögensabbau bei Krankenkassen vor. Hinzu kommen die von dieser und der vorherigen Bundesre-  


































































































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