Organspende

Leben spenden

Entscheidung für einen Organspendeausweis

In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Diese Zahl ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben, während die Zahl der Spender sukzessive zurückgegangen ist. So versterben viele Menschen an ihrer Grunderkrankung, bevor sie ein lebensrettendes Organ erhalten können.

Im Jahr 2012 hat der deutsche Bundestag daher die so genannte Entscheidungs­lösung eingeführt. Mit ihr soll die Organspendebereitschaft gefördert werden, um mehr Menschen die Chance zu geben, ein Spenderorgan zu erhalten.

Künftig müssen gesetzliche und private Krankenkassen alle Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig per Post mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Organspende konfrontieren. Alle wichtigen Informationen und ein Spenderausweis müssen beiliegen.

Damit soll jeder Bürger in die Lage versetzt werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine informierte und unabhängige Entscheidung zu treffen. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Organ- und Gewebespende bleibt gleichwohl erhalten. Niemand wird mit der Entscheidungslösung zur Abgabe einer Erklärung gezwungen.

Viele Menschen haben für sich noch keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Doch nur wer sich selbst entscheidet und seinen Entschluss bekundet, erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung. Denn liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, müssen zu gegebener Zeit die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen.

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