Menschen Stärke geben
Clownvisiten in stationären Pflegeeinrichtungen als
Präventionsleistung nach § 5 SGB XI
Künftig können Clownvisiten in stationären Pflegeeinrichtungen von den Betriebskrankenkassen bundesweit gefördert werden. Möglich macht dies eine Rahmenvereinbarung, die zwischen den BKK Verbänden und dem ROTE NASEN Deutschland e.V. geschlossen wurde. Die Clownvisiten werden demnach in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen gefördert.
Ziel ist der systematische und regelmäßige Besuch von fachlich ausgebildeten Künstlerinnen und Künstlern als Clowns in stationären Pflegeeinrichtungen. Durch eine künstlerisch und den Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber angemessene Ansprache werden die Pflegebedürftigen motiviert, positiv an ihre Ressourcen anzuknüpfen und diese zu stärken, sich durch den Humor zu verständigen und im besten Fall eine andere Sichtweise auf ihre persönliche Situation einzunehmen. Dies fördert nachweislich die psychosoziale Gesundheit und erhöht die Teilhabe am persönlichen Umfeld.