Rechengrößen in der Sozialversicherung
Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht
Das Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 zugestimmt.
Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 01.01.2023 nun 66.600 Euro. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung grundsätzlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst.
Die wichtigsten Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung können Sie über die Seite des GKV-Spitzenverband abrufen.

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