Rechengrößen in der Sozialversicherung

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht

Das Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 zugestimmt.

Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeits­entgeltgrenze beträgt ab 01.01.2023 nun 66.600 Euro. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung grundsätzlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. 

Die wichtigsten Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung können Sie über die Seite des GKV-Spitzenverband abrufen.