
Baden-Württemberg
In der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) übernehmen die teilnehmenden Ärzte für ihre Patienten die Funktion eines Lotsen durch das Gesundheitssystem...
Nach § 73b SGB V haben die Krankenkassen Verträge zur Duchführung einer hausarztzentrierten Versorgung mit den an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzten zu schließen. Die Teilnahme an solchen Verträgen ist für Arzt und Patient freiwillig.
Will ein Arzt einem Vertrag zur Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung beitreten, setzt dies die Erfüllung qualitativer Anforderungen voraus.
Für nähere Informationen zur hausarztzentrierten Versorgung und deren Voraussetzungen in Baden-Württemberg und Hessen wenden Sie sich bitte an die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften.
Anforderungen für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung sind beispielsweise: