Krankenhausschiedsstellen

Landes- und Krankenhausschieds­­­stellen

Die Landes- und die Krankenhausschiedsstellen werden zur Konfliktlösung bei Vertragsverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie bei budget- beziehungsweise krankenhausentgeltrechtlichen Differenzen aktiv.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Landes- und Krankenhausschiedsstellen in Baden-Württemberg und Hessen, deren Führung der Geschäftsstellen alle zwei Jahre wechselt.

In Baden-Württemberg wechselt die Führung der Geschäftsstellen der Landes- und der Krankenhausschiedsstelle alle zwei Jahre zwischen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und der AOK Baden-Württemberg.

Schiedsstelle nach § 18a KHG in Baden-Württemberg

Die Krankenhausschiedsstelle besteht aus sechs Vertretern der Krankenhäuser, fünf Vertretern der Krankenkassen, einem Vertreter des Landesausschusses Baden-Württemberg des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie einem neutralen Vorsitzenden.

Alternierender Vorsitz:

  • Prof. Dr.  jur. Thomas Clemens, Kassel
  • Prof. Dr. Markus Gehrlein, Landau

Schiedsstelle nach § 114 SGB V in Baden-Württemberg

Die Landesschiedsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie je sechs Vertretern der Krankenkassen und der zugelassenen Krankenhäuser. Sie wird tätig bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.

Vorsitz/Unparteiische Mitglieder:

  • Vorsitzender: Prof. Dr. jur. Thomas Clemens
  • Unparteiisches Mitglied: Rolf Schülli
  • Unparteiisches Mitglied: Axel Benz
     

In Hessen wechselt die Führung der Geschäftsstellen der Landes- und der Krankenhausschiedsstelle alle zwei Jahre zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und dem BKK Landesverband Süd.

Schiedsstelle nach § 18a KHG in Hessen

Die Krankenhausschiedsstelle besteht aus sechs Vertretern der Krankenhäuser, fünf Vertretern der Krankenkassen, einem Vertreter des Landesausschusses Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen sowie einem neutralen Vorsitzenden.

Alternierender Vorsitz:

  • Dr. Harald Klein, Darmstadt
  • Josef Bill, Hadamar

Schiedsstelle nach § 114 SGB V in Hessen

Die Landesschiedsstelle besteht aus Vertretern der Krankenkassen und der zugelassenen Krankenhäuser in gleicher Zahl sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Sie wird tätig bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.

Vorsitz/Unparteiische Mitglieder:

  • Alternierender Vorsitz: Dr. Harald Klein, N.N.
  • Unparteiisches Mitglied: Ulrich Spies, Stellvertreter: N.N.
  • Unparteiisches Mitglied: Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger, Stellvertreter: N.N.
     

Geschäftsstellen Hessen

Aktuelle Geschäftsstellen der Landes- und Krankenhausschiedsstellen:
Schiedsstelle
nach § 18a KHG in Hessen
Telefon:06196 409950
Fax
Fax:06196 409999
Geschäftsstelle bei der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V.
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn
Landesschiedsstelle
nach §§ 114, 115 Abs. 3 SGB V in Hessen
Telefon:06196 409950
Fax
Fax:06196 409999
Geschäftsstelle bei der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V.
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn