Krankenhäuser
Damit die Krankenhäuser für die BKK Versicherten eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen können, benötigen sie entsprechende Rahmenbedingungen.
Als BKK Landesverband Süd haben wir die Aufgabe, diese Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Krankenhäusern, den Rehabilitationseinrichtungen und deren Verbänden auszugestalten.
So wirken wir in Baden-Württemberg und Hessen bei der Krankenhausplanung mit, insbesondere in den Landeskrankenhausausschüssen sowie in regionalen Gesundheitskonferenzen.
Gemeinsam mit den anderen Sozialleistungsträgern sind wir zudem regionaler Verhandlungspartner für verschiedene Aufgabenbereiche. Diese umfassen im Wesentlichen die Vereinbarung des Landesbasisfallwertes, den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern, die Festlegung von deren Ausbildungsbudgets sowie die Qualitätssicherung. Darüber hinaus führen wir für die Betriebskrankenkassen mit den Krankenhäusern Budget- und Entgeltverhandlungen.
Krankenhäuser sind gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu erstellen. Diese bilden die Grundlage für die Suche im BKK Klinikfinder.
Weiterführende Links
Strukturierte Qualitätsberichte sowie Referenzberichte finden Sie über den BKK Klinikfinder.
Detaillierte Informationen, wie weit es von verschiedenen Orten Deutschlands zur jeweils nächstgelegenen Klinik der Grundversorgung ist: GKV-Kliniksimulator.