Hilfe im Pflegefall

Hilfe im Pflegefall

Über drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Diese Pflegearbeit wird meist durch Angehörige erbracht – das entspricht dem Wunsch der Pflegebedürftigen und trägt wesentlich zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland bei.

Aufgrund des Pflegestärkungsgesetztes erhalten seit 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Der BKK PflegeFinder unterstützt beim Finden eines ambulanten Pflegedienstes, beim Finden eines Pflegeheimes, bietet Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 45 c SGB XI an und schlägt beratende und Auskunft erteilende Pflegestützpunkte rund um das Thema Pflege vor.