Antibiotika-Schnelltests
Innovatives, neues Angebot
Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) nehmen Antibiotikaresistenzen weltweit zu. Sie stellen nach Einschätzung des Instituts eine der größten Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit und die medizinische Praxis dar – auch in Deutschland.
Deshalb sollen Antibiotika möglichst nur dann verordnet werden, wenn sie medizinisch wirklich notwendig sind. Insbesondere bei den sehr häufigen Erkältungskrankheiten kann die Ärztin oder der Arzt in der Praxis jedoch nicht ohne weiteres feststellen, ob es sich um eine von Bakterien oder Viren verursachte Infektion handelt. Denn nur bei bakteriellen Infektionen sind Antibiotika wirksam und erforderlich.
An dieser Stelle setzt ein neues Angebot der Betriebskrankenkassen in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg an:
Mithilfe eines Antibiotika-Schnelltests kann in der Praxis sehr zuverlässig festgestellt werden, ob eine bakterielle Infektion vorliegt. Anhand des Testergebnisses kann die Ärztin oder der Arzt umgehend entscheiden, ob die Verordnung von Antibiotika erforderlich und sinnvoll ist, und das entsprechende Rezept direkt ausstellen.

Damit leisten die Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zum sorgfältigen Einsatz von Antibiotika und tragen so aktiv zur Bekämpfung der wachsenden Antibiotikaresistenzen bei.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten das für Sie passende Antibiotikum nur, wenn Sie es wirklich benötigen.
- Mögliche und schädliche Nebenwirkungen von Antibiotika werden vermieden.
- Die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen wird verringert. Dadurch bleibt die Wirksamkeit von Antibiotika, beispielsweise bei schweren Erkrankungen, erhalten.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie sind bei einer am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkasse versichert.
- Sie haben eine akute Infektion der oberen Atemwege (zum Beispiel Husten, Schnupfen) oder eine akute Mittelohrentzündung.
- Sie sind bei einer ärztlichen Praxis in Baden-Württemberg in Behandlung, die an dem Angebot teilnimmt und zu den folgenden Fachgebieten zählt: hausärztliche, kinder- oder jugendärztliche sowie HNO-ärztliche Praxis.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.