Bundesregierung muss für nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung sorgen

· Kornwestheim

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einem Geset-zesentwurf die Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Das notwendige Reformprojekt wird kurz- und langfristig finanzielle Mehrbelastungen nach sich ziehen. Die Finanzierung der Mehrkosten soll zum großen Teil durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Allerdings sind die hierfür notwendigen Finanzreserven bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds nahezu vollständig aufgebraucht.

Die Krankenhausreform ist notwendig, um die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch künftig auf qualitativ hohem Niveau sicherzustellen. In diesem Punkt sind sich die allermeisten Akteure und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und der Politik einig. Über das „Wie“ wird dagegen seit Monaten heftig diskutiert. Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell einen Gesetzesentwurf für ein „Krankenhausversorgungverbesserungsgesetz“ vorgelegt, der ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat durchs Parlament gehen soll.

Neben der Finanzierung von Tariflohnsteigerungen und weiteren Kostensteigerungen bei den Krankenhäusern durch die gesetzlichen Krankenkassen sieht der Gesetzesentwurf einen Transformationsfonds vor, der ab 2026 für die Dauer von 10 Jahren angelegt ist und jährlich von den Krankenkassen mit 2,5 Milliarden Euro finanziert werden soll. Die Länder sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds wurden seit 2019 die Finanzreserven durch gesetzliche Maßnahmen zwangsweise nahezu vollständig aufgebraucht. Auch dürfen Krankenkassen nur noch begrenzte Finanzreserven vorhalten. Waren es im Jahr 2018 noch das 1,5-fache einer Monatsausgabe, so dürfen Krankenkassen aktuell noch höchstens eine halbe Monatsausgabe als Finanzreserve bilden. Im Gesundheitsfonds wurde die Mindestreserve und die Obergrenze für finanzielle Reserven zeitgleich ebenfalls abgesenkt.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass sämtliche Mehrkosten durch finanzielle Reserven nicht mehr abgefedert werden können und viele Krankenkassen gezwungen sind, ihre Zusatzbeiträge zum Ausgleich der finanziellen Mehrkosten zu erhöhen. So stieg zuletzt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen auf 1,7 Prozent an. Summiert mit dem allgemeinen Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent beträgt der Beitrag für Versicherte und Arbeitgeber aktuell 16,3 Prozent – ein Rekordwert. 

Auch aus dem Gesundheitsfonds sind über die letzten Jahre kontinuierlich Mittel für Gesundheitsreformen der Bundesregierung entnommen worden. Bedeutet: Für die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr. 

Will die Bundesregierung ihre gesundheitspolitischen Vorhaben, allen voran die Krankenhausreform, so umsetzen wie geplant, muss sie auch die Antwort liefern, wie die Finanzierung gelingen soll, ohne dass weitere Beitragssatzsteigerungen Versicherte und Arbeitgeber belasten. Bislang ist die Ampelkoalition diese Antwort schuldig geblieben. 

„Wir sehen es kritisch, eine Reform von solcher Tragweite und mit solch großen Auswirkungen auf das medizinische Versorgungsgeschehen in den Ländern ohne die Zustimmung des Bundesrates zu konzipieren. Weiter ist auch nicht nachvollziehbar, warum sich der Bund an der für die gesamte Bevölkerung so wichtigen Gesundheitsreform finanziell überhaupt nicht beteiligt. Auch die Private Krankenversicherung ist für die Finanzierung des Transformationsfonds nicht eingeplant. Wenn nicht während des parlamentarischen Verfahrens hier nachgebessert wird, laufen wir Gefahr einer Beitragsspirale nach oben“, so Jacqueline Kühne, Vorständin des BKK Landesverbandes Süd.
 
Hinzu kommen massive Kostensteigerungen in nahezu allen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung, die die Kassen aktuell stark belasten. Jacqueline Kühne weiter: „Keine finanziellen Rücklagen, enorme Kostensteigerungen und weitere prospektive Belastungen sind ein gefährlicher Cocktail für die Finanzstabilität der Krankenkassen.“

Neben der Krankenhausreform plant die Bundesregierung Änderungen bei den Erstattungsbeträgen für Arzneimittel, Gesundheitskioske und weitere Vorhaben, die milliardenschwere Mehrbelastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung bedeuten, wenn diese so wie geplant umgesetzt werden. Der BKK Landesverband Süd fordert die Politik deshalb mit Nachdruck auf, die Krankenhausreform dafür zu nutzen, eine nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg zu bringen.

Information:

Der BKK Landesverband Süd nimmt die Interessen von 24 Betriebskrankenkassen und deren Pflegekassen mit Sitz in Baden-Württemberg und Hessen wahr. Hinter den Betriebskrankenkassen stehen namhafte und traditionsreiche Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen. In Baden-Württemberg und Hessen leben circa 2,4 Mio. Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind.

Ansprechpartner

Stv. Leiter Stab
Leitung Verbändekooperation Geschäftsstelle
Carlos
Philipp
E-MailE-Mail: c.philipp@bkk-sued.de
TelefonTelefon: 07154 1316-520
Fax
Fax: 07154 1316-9520
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
70806 Kornwestheim