Frühe Hilfen

„Frühe Hilfen“ brauchen Fingerspitzengefühl

Betriebskrankenkassen haben eine Rahmenvereinbarung zu Frühen Hilfen in Baden‑Württemberg geschlossen

Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern gaben bereits 2007 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) Anlass, ein Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder“ aufzulegen. Damit fiel der Startschuss zum Aufbau und zur Gewährleistung eines „sozialen Frühwarnsystems" zu Gunsten der Kindergesundheit. Ziel des Aktionsprogramms ist es, Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Dies soll unter anderem durch eine bessere Verzahnung von Leistungen aus dem Gesundheitswesen mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) griff die Initiative auf. Gemeinsam mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wurde das Modellprojekt „Vernetzung lokaler Angebote im Rahmen Früher Hilfen mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln“ ins Leben gerufen. In den QZ werden konkrete Fälle gemeinsam von Ärzten und Mitarbeitern der Jugendhilfe besprochen.

Diesem Projekt liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass eine konstruktive Vernetzung zwischen Vertragsärzten und Mitarbeitern der Jugendhilfe nur durch eine Einbindung der Jugendhilfe in die ärztlichen Strukturen gelingt.

Ein wesentlicher Aspekt des Projektes ist die Schulung der Ärzte auf ein Wahrnehmungskonzept, um belastende Situationen in den Familien frühzeitig zu erkennen und die Eltern zu motivieren, unterstützende Angebote der Jugendhilfe anzunehmen.


Nutzen der Frühen Hilfen

Wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien gelangen zu folgender Erkenntnis: Je frühzeitiger in die Entwicklung der Kinder investiert wird, umso größer ist der Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Die Entwicklung eines Kindes ist abhängig von den Lebensverhältnissen und dem Umfeld, in dem es aufwächst. Hierbei spielen Faktoren wie zum Beispiel die Beziehung der Eltern zueinander, die finanziellen Verhältnisse in der Familie oder Erkrankungen der Eltern eine wichtige Rolle. Der Grund für die Vernachlässigung und Misshandlung eines Kindes ist oft eine Überforderung der Eltern. Je früher die Eltern erreicht werden und Unterstützung erhalten, umso größer ist die Chance, dass sich das Kind gut entwickelt.

Die Folgen vernachlässigter, misshandelter Kinder äußern sich von Entwicklungsstörungen des Kindes, psychischen und physischen Erkrankungen, Übergewicht über Lernstörungen in der Schule bis hin zu späteren Problemen, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen, Arbeitslosigkeit und im Extremfall sogar Straffälligkeit.

Ein Nichtstun belastet folglich die gesamte Gesellschaft. Der Nutzen der Frühen Hilfen für die Krankenkassen liegt auf der Hand: Gesundheitliche Schädigungen und Entwicklungsstörungen im späteren Leben des Kindes werden vermieden. Dadurch werden Folgekosten im Gesundheitswesen für zum Beispiel Medikamente, Krankengeld, ambulante oder stationäre Behandlung akuter oder chronischer Erkrankungen reduziert. Nicht zuletzt werden Leid und Benachteiligung der betroffenen Kinder gemindert. Die vertragsärztlichen Qualitätszirkel (QZ) wurden dabei als Vernetzungsplattform gewählt.


Informationen zur Rahmenvereinbarung und Beitrittsmöglichkeit für Betriebskrankenkassen

Die Vereinbarung Vernetzung Frühe Hilfen trat zum 1.10.2014 in Kraft. Betriebskrankenkassen haben die Möglichkeit, der Vereinbarung beizutreten.

Wenn Sie der Vereinbarung ebenfalls beitreten möchten, können Sie sich das Beitrittsformular herunterladen.

Teilneh­mende
Betriebs­kranken­kassen

Stand: 01.01.2024

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner zum Thema Frühe Hilfen:
Stephan
Trabert
TelefonE-Mail:s.trabert@bkk-sued.de