Ambulante Pflege
Als Vertragspartner des BKK Landesverbandes Süd leisten ambulante Pflegeeinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den vertraglichen Grundlagen der ambulanten Pflege, zur Zulassung von Pflegeeinrichtungen sowie zu Verfahren im Zusammenhang mit Pflegesatzverhandlungen.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen relevante Hinweise, Ansprechpersonen und weiterführende Informationen für die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen zur Verfügung. Unser Ziel ist es, transparente Prozesse zu fördern und Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben als Leistungserbringer bestmöglich zu unterstützen.

Pflegesatzverfahren
Fristgerechte Antragstellung durch einreichen von:
- Aufforderung in Form von Anschreiben per E-Mail
- individuelles Kalkulations-Tool (PDF und individuelle Excel-Tabelle, Personalliste, Deckungsbeitragsrechnung, Leistungsübersicht SGB XI, Kostenträgerstatistik ambulant)
- pauschales Kalkulations-Tool (unterschriebene PDF und Excel-Tabelle)
- Bearbeitung der Unterlagen
- Austausch zwischen Leistungserbringer und Kostenträger bei Unklarheiten
- Im Falle einer pauschalen Pflegesatzsteigerung, kann das erste Angebot per E-Mail Verkehr erfolgen
- Bei Bedarf, Ergänzung von fehlender Unterlagen
- Terminvereinbarung im Vorfeld zwischen Leistungserbringer und Kostenträger
- Vorstellung des Angebots seitens Kostenträger
- Darauffolgender Austausch oder Einigung
- Abstimmung im Rahmen der Verhandlung
- Abschluss der Vergütungsvereinbarung
- Ausstellung der finalen PSV und Einleitung des Unterschriftenverfahren
Fristen Pflegesatzverhandlung:
- pauschale Steigerung: 4 Wochen zum Monatsanfang
- individuelle Steigerung: 6 Wochen zum Monatsanfang
Zulassung
- Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen
- Antragsformular SGB V
- Checkliste
- Merkblatt
- Sämtliche Nachweise für die verantwortliche PDL und stellvertretende PDL
- Nachweis der ARGE IK
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für alle Inhaber und Geschäftsführer bei juristischen Personen
- Führungszeugnisse aller Inhaber und Geschäftsführer bei juristischen Personen
- Nachweis der Eintragung ins Handelsregister
- Ggf. Gesellschaftervertrag
- Mietvertrag
- Lageplan
- Kooperationsvertrag (sofern vorhanden)
- Teilstrukturerhebungsbogen
- Polizeiliches Führungszeugnis (im original)
- Beglaubigte Berufsurkunde
- Arbeitsvertrag
- Meldung der Sozialversicherung
- Weiterbildungsurkunde PDL (nur bei verantwortlicher PDL)
- Bei v. PDL Arbeitszeugnisse der letzten 5 – 8 Jahre sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in vollem Umfang als dreijährige examinierte Pflegefachkraft
- Merkblatt (zur Hilfe für Leistungserbringer)
Die Bearbeitungszeit für Zulassungen beträgt 6-8 Wochen.
Kontakt
Anfragen zur Zulassung und zu Vergütungsverfahren von ambulanten Pflegeeinrichtungen
für die Landkreise Hochtaunus, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill
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BKK Pflege Zulassung Ambulant
BKK Pflegesatzverfahren ambulant
Kontakt
Anfragen zur Qualitätssicherung von ambulanten Pflegeeinrichtungen
für die Landkreise Hochtaunus, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill
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BKK Qualitätssicherung