Teil- und vollstationäre Pflege
Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil der pflegerischen Versorgungsstruktur und gewährleisten die Betreuung und Pflege von Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. Als Vertragspartner des BKK Landesverbandes Süd finden Sie auf dieser Seite Informationen zu den Verfahren der Zulassungs- und Vergütungsvereinbarungen.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen relevante Hinweise, Ansprechpersonen und weiterführende Informationen für die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen zur Verfügung. Unser Ziel ist es, transparente Prozesse zu fördern und Sie bei Ihrer Tätigkeit als Leistungserbringer zu unterstützen.

Pflegesatzverfahren
Fristgerechte Antragstellung durch einreichen von:
- Aufforderung in Form von Anschreiben per E-Mail und in Papierform an die Pflegekasse und die zuständige Ansprechperson des Sozialhilfeträgers
- pauschales Kalkulations-Tool Teilstationär
- Pauschale Kalkulations-Tool Vollstationär RÜE
- Pauschales Kalkulations-Tool AVR DD, AVR DV.DAH, AVR.DWBO-Johanniter, TvÖD, ASB, AVR Caritas, AVR HN, AVR KW, AVR KDO, DRK
- ABZ-Tool
- Individuelle Entgeltermittlung
- Zustimmung des Heimbeirates
- Bearbeitung der Unterlagen und Absprache mit Sozialhilfeträger
- Austausch zwischen Leistungserbringer und Kostenträger bei Unklarheiten
- Im Falle einer pauschalen Pflegesatzsteigerung, kann das erste Angebot per E-Mail Verkehr erfolgen
- Terminvereinbarung im Vorfeld zwischen Leistungserbringer und Kostenträger
- Vorstellung des Angebots seitens Kostenträger
- Darauffolgender Austausch oder Einigung
- Abstimmung im Rahmen der Verhandlung
- Abschluss der Vergütungsvereinbarung
- Ausstellung der finalen PSV und Einleitung des Unterschriftenverfahren
Fristen Pflegesatzverhandlung:
- pauschale Steigerung: 4 Wochen zum Monatsanfang
- individuelle Steigerung: 6 Wochen zum Monatsanfang
Zulassung
- Datum der geplanten Eröffnung
- Strukturerhebungsbogen
- Nachweis der verantwortlichen und stellvertretenden PDL (Dokumente aus dem nächsten Unterpunkt)
- Einbindung der Heimaufsicht
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über Eintrag im Handelsregister
- Anzeige über Betriebsaufnahme n. d. Heimgesetz
- Kalkulationsunterlagen (Teilstationär oder Vollstationär)
- Konzeption der Einrichtung
- Institutionskennzeichen
- Meldebescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Arbeitshilfe Konzeption (zur Hilfe für Leistungserbringer)
- Teilstrukturerhebungsbogen
- Polizeiliches Führungszeugnis (original oder beglaubigte Kopie)
- Beglaubigte Berufsurkunde
- Arbeitsvertrag
- Meldung der Sozialversicherung
- Weiterbildungsurkunde PDL (nur bei verantwortlicher PDL)
- Checkliste (zur Hilfe für Leistungserbringer)
Nach Vollständigkeit der Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit 10-12 Wochen.
Kontakt
Anfragen zur Zulassung und zu Vergütungsverfahren von stationären Pflegeeinrichtungen
für die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill
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BKK Pflege Zulassung Stationär
BKK Pflegesatzverfahren stationär
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Anfragen zur Qualitätssicherung von stationären Pflegeeinrichtungen
für die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill
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