Anträge zur Förderung des Aufbaus kommunaler Strukturen in der Prävention und Gesundheitsförderung

· Frankfurt

Gemeinsame Pressemitteilung
der Krankenkassen in Hessen

Fristverlängerung bis 30.06.2020

Antragsberechtigte Kommunen können noch bis zum 30.06.2020 Förderanträge für den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen in der Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit stellen. Für jede Kommune steht ein Förderbetrag von bis zu 210.000 Euro über maximal fünf Jahre zur Verfügung. In Hessen sind die Landkreise Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis sowie die beiden kreisfreien Städte Kassel und Offenbach am Main antragsberechtigt.

„Um die Kommunen in der Corona-Pandemie zu entlasten, genügt zur Fristwahrung die Einreichung einer formlosen Absichtserklärung beim Projektträger Jülich. Hiermit bietet das GKV-Bündnis für Gesundheit den Kommunen die Möglichkeit, trotz knapper Zeit- und Personalressourcen während der Corona-Pandemie, die ihnen zustehenden Fördergelder noch zu beantragen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung, stellvertretend für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Hessen.

Das Förderprogramm wurde Anfang 2019 von der GKV aufgelegt. Kommunen, die bereits erste Strukturen aufgebaut haben, können darüber hinaus im Rahmen der „Zielgruppenspezifischen Projektförderung“ gefördert werden. Hierbei kann jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt beantragen, bei der Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen für gesundheitlich besonders verletzliche Personenkreise mit bis zu 110.000 Euro unterstützt zu werden. Die Antragsfrist für diese zusätzliche Förderung endet am 31.12.2020.

Die zentrale Anlaufstelle für das Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit ist in Hessen das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Es informiert über die Förderkriterien und –bedingungen, hilft interessierten Kommunen bei der Antragsstellung und berät sie auch hinsichtlich weiterer Fördermöglichkeiten.

In Hessen ist das Programmbüro beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt:

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Hessen
Frau Vanessa Gabrysch
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt
E-Mail: vanessa.gabrysch@vdek.com
Telefon: 069 / 962168 -74
Fax: 069 / 962168 -70

Alle wichtigen Informationen zu Programmbüro und Förderprogrammen finden interessierte Kommunen auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de/programmbuero-HE).

Ansprechpartner für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383-637

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Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
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60596 Frankfurt/M.
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IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

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60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

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