Selbsthilfeförderung

· Frankfurt

Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können noch bis zum 31.03.2024 gestellt werden.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2024 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen z.B. für Miete, Büroausstattung, Internetpräsenz, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellerinnen und Antragstellern, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, bereits vor. Selbsthilfegruppen und -organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2024 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Er er-läutert die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gemäß § 20h SGB V. 

Anträge auf pauschale Förderung für 2024 können bis zum 31.03.2024 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung und nicht der Poststempel auf dem Briefumschlag. Die Einreichung der Antragsunterlagen per E-Mail zur Wahrung der Antragsfrist ist leider nicht möglich.

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft mit Erläuterungen zur Antragstellung herausgegeben, das ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden kann.

„Selbsthilfegruppen ergänzen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung von Menschen, die in ähnlichen Situationen sind wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen sehr geschätzt. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben dadurch Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 690 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, 78 davon erstmalig.

Ansprechpersonen für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383 637

AOK - 
Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 2721-43

BKK Landesverband Süd
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt/M.
Telefon: 07154 1316-0    

IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

Sozialversicherung für Landwirtschaft, 
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: 0561 785-0

 

 

Ansprechpartner

Stabsstelle Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Sarah
Heitz
E-MailE-Mail: s.heitz@bkk-sued.de
TelefonTelefon: 07154 1316-522
Fax
Fax: 07154 1316-9522
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
70806 Kornwestheim