Selbsthilfeförderung: Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können bis 31.03.2020 gestellt werden.

· Frankfurt

Gemeinsame Pressemitteilung
der Krankenkassen in Hessen

Antragsfrist bis 31.03.2020

Bis zum 31.03.2020 können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Mit der Pauschalförderung werden u.a. regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen liegen allen Selbsthilfegruppen und -organisationen, die in den vergangenen zwei Jahren einen Antrag gestellt haben, bereits vor. Selbsthilfegruppen und -organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2020 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort kann darüber hinaus der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ heruntergeladen werden. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V. Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2020 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

„Selbsthilfegruppen ergänzen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung von Menschen, die in ähnlichen Situationen sind, schafft Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe durch eine finanzielle Förderung und geben ihnen dadurch Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Durch die Anpassung des § 20h SGB V im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TVSG) wurde die bisher hälftige Verteilung der jährlichen Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen für die Selbsthilfe geändert: Seit dem 01.01.2020 sind 70 % der Fördermittel für den Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vorgesehen. Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung bleiben die restlichen 30 %. Im Rahmen der genannten Umverteilung der Fördermittel hat sich der Antragsprozess in Teilen verändert. Die ARGE GKV-Selbsthilfeförderung hat aus diesem Grund ein Begleitheft für die Antragstellung erstellt, um Selbsthilfegruppen und -organisationen in diesem Jahr bei der neugestalteten Antragstellung zu unterstützen. Das Begleitheft zum Antragsverfahren 2020 kann auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkvselbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

2019 haben insgesamt 854 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen eine pauschale Förderung von den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen erhalten, davon auch 28 Selbsthilfegruppen, die im Laufe des Jahres neu dazukamen. 

Ansprechpartner für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383-637

AOK - 
Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 2721-43

BKK Landesverband Süd
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt/M.
Telefon: 07154 1316-0    

IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

Sozialversicherung für Landwirtschaft, 
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: 0561 785-0

Ansprechpartner

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Sarah
Heitz
E-MailE-Mail: s.heitz@bkk-sued.de
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