Selbsthilfeförderung: Anträge auf kassenübergreifende Pauschalförderung können bis 31.03.2021 gestellt werden

· Frankfurt

Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen

Antragsfrist bis 31.03.2021

Bis zum 31.03.2021 können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Mit der Pauschalförderung werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen beiden Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und -organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2021 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V. Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2021 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

„Die Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch auch in der Corona-Pandemie Planungssicherheit. Selbsthilfe ist wichtig, da die Selbsthilfegruppen die professionelle Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise ergänzen: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen schafft Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Die ARGE GKV-Selbsthilfeförderung hat ein Begleitheft für die Antragstellung herausgegeben, um Selbsthilfegruppen und -organisationen bei der Antragstellung zu helfen. Dieses Begleitheft zum Antragsverfahren 2021 kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

2020 haben insgesamt 840 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung von den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, darunter auch 42 Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gründeten. 

Ansprechpartner für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383 637

AOK - 
Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 2721-43

BKK Landesverband Süd
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt/M.
Telefon: 07154 1316-0    

IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

Sozialversicherung für Landwirtschaft, 
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: 0561 785-0

Ansprechpartner

Stabsstelle Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Sarah
Heitz
E-MailE-Mail: s.heitz@bkk-sued.de
TelefonTelefon: 07154 1316-522
Fax
Fax: 07154 1316-9522
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
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