Selbsthilfeförderung: Anträge auf kassenübergreifende Pauschalförderung können bis 31.03.2022 gestellt werden

· Frankfurt

Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen

Antragsfrist bis 31.03.2022

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2022 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen zwei Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und -organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2022 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de

Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und ­-kontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V. 

Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2022 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

„Der Austausch über die eigene Krankheit und gegenseitige Unterstützung durch andere Betroffene sind wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens. Gerade in schwierigen Zeiten wie einer Pandemie ist Hilfe zur Selbsthilfe besonders wichtig. Daher ist es den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Hessen ein großes Anliegen, das Engagement auf allen Ebenen weiter zu stärken und finanziell zu unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft zur Antragstellung  herausgegeben, das Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung hilft. Dieses Begleitheft kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 643 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, darunter auch 36 Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gründeten. 

Ansprechpartner für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383 637

AOK - 
Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 2721-43

BKK Landesverband Süd
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt/M.
Telefon: 07154 1316-0    

IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

Sozialversicherung für Landwirtschaft, 
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: 0561 785-0

Ansprechpartner

Stabsstelle Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Sarah
Heitz
E-MailE-Mail: s.heitz@bkk-sued.de
TelefonTelefon: 07154 1316-522
Fax
Fax: 07154 1316-9522
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
70806 Kornwestheim